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und wo sich alte Zehntrechte bei einer Pfarrei finden, können – wenigstens im Zusammenhalt mit den sonstigen geschichtlichen Tatbeständen – sehr wohl Schlüsse auf den Umfang der Pfarrei wie auch auf das Alter derselben gezogen werden. Das Umgekehrte kann geschehen, wo Zehntrechte mangeln, wobei allerdings besondere Vorsicht angebracht ist. Wo übrigens Zehntrechte in Abgang kamen, wurde meist in anderer Weise die Pfarrei schadlos gehalten, sei’s durch Darreichung von Getreide oder auch durch Geldbesoldung.

 Durch die Missalinstruktion von 802 war festgelegt worden, daß das Kirchengut bestimmungsgemäß zu erhalten sei, bei Strafe des Kirchenbannes.[1] Auch hiegegen ist gewiß viel gesündigt worden, freilich mehr in neuerer als in alter Zeit. Aber zumeist hat sich doch der als Dotation ausgeworfene Grund und Boden bei den Pfarreien erhalten. Wo ein großer Fundus vorhanden war, kann dieser Umstand gewiß als ein Zeichen hohen Alters gewürdigt werden; kleiner Fundus oder das Fehlen eines solchen sprechen für spätere Zeit, wobei aber immer die übrigen Tatbestände im Auge zu behalten sind.


5. Die Ausweitung des Untersuchungsgebietes.

 Es kann nichts dagegen eingewendet werden, wenn Dr. Weigel seine Untersuchungen über den Umfang der alten Pfarrei Sachsen hinaus ausdehnte und noch die umliegenden Gebiete, besonders den Aurach- und Bibertgrund, beizog. Jeder Forscher in Lokalgeschichte wird von selbst sein Auge stets auf die Gesamtgeschichte, sowohl der Landschaft wie des Reiches, gerichtet halten; denn nur aus der lebendigen Beziehung des Ortes und der Gegend zur näheren und ferneren Umgebung kann ein wahrheitsgetreues Bild des Zeitgeschehens innerhalb eines kleineren Rahmens gewonnen werden.

 Anderseits wird sich freilich der Lokalhistoriker immer bewußt bleiben müssen, daß jeder Lebensraum seine Sonderart in sich trägt, so daß er nicht ohne weiteres nach Analogie anderer Räume beurteilt werden darf. So begegnet schon die Beiziehung eines Teils des Altmühlgebietes zum Untersuchungsfeld des Rezatgrundes nicht unerheblichen Bedenken. Denn dort machen sich offensichtlich starke Einflüsse aus dem schwäbischen Stammlande geltend, wie man aus den Ortsnamen auf „weiler“, „wangen“, „ried“, „roth“ (statt „reuth“), dem häufigeren Auftreten von Namen auf „hausen“, „felden“, und anderem erkennt. Auch das Kloster Herrieden tritt dort in den Gesichtskreis. Vor allem aber überschreiten wir dorthin die Grenze zwischen dem Bistum Würzburg und dem Bistum Eichstätt, eine Grenze, die sich hier allem Anschein nach mit der politischen Scheide zwischen dem fränkischen Rangau und dem schwäbischen Sualafeld deckte. Diese Grenzlinie läuft zunächst annähernd auf der Wasserscheide zwischen Rezat und Altmühl ostwärts, geht jedoch dann weiter in der Richtung auf Windsbach, überschreitet kurz vor dieser Stadt die Rezat und wendet sich scharf nördlich, um das Flussgebiet der Schwabach zu umgehen und dieses mit seiner altschwäbischen Bevölkerung (Buchschwabach, Stadt Schwabach, Heilsbronn, Weißenbronn) beim Sualafeld und beim Bistum


  1. R. E. 23, 369 ff.