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Beamter oder fränkischer Königshöfe ist in dieser Hinsicht keine Spur zu entdecken. Die 3 Orte auf „heim“ können, wie gezeigt wurde, nicht mitzählen, da sie wegen ihrer schlechten Bodenlage zu den Spätsiedlungen zu rechnen sind; die Orte aus „bach“ können ebenfalls nicht beigezogen werden, da sie mit Ausnahme von Onoldisbach und vielleicht noch Windsbach sämtlich jüngeren Datums sind. Auch der Umstand, daß zweimal – nur zwei mal – der fränkische Nationalheilige St. Martin als Kirchenpatron auftaucht, kann nicht als Beweis dienen, da gerade die betreffenden Orte (Wernsbach und Kleinhaslach) ihrer Bodenlage nach sich als ausgesprochene Spätniederlassungen darstellen. Man könnte lediglich auf den Namen „Frankendorf“ Bezug nehmen; allein wenn man diesen Namen nicht unzulässigerweise in ein „Frankenheim“ umdeuten will, kann er nur besagen: „Dorf eines Franken“, also Siedlung eines fränkischen Kolonisten oder, wie man auch deuten kann, eines Mannes, namens „Franco“. Im übrigen zeigt die Flurlage die typischen Merkmale einer späteren Niederlassung, und die bescheidene Dorfanlage alle Kennzeichen eines ehemaligen Einzelhofes. Was endlich den Namen „Forst“ betrifft, so ist dieser wegen seiner Allgemeinheit nicht geeignet, als Beweis für ein Königsgut zu dienen. Seiner Siedlungslage nach kann der Ort nicht sehr alt sein; auch seine kirchlichen Beziehungen sprechen für eine jüngere Anlage, wie in einem späteren Abschnitt gezeigt wird.

 Von psychologischem Standpunkt aus erscheint es auch höchst unwahrscheinlich, daß Franken, gleichviel ob ausgediente Kriegsleute oder andere Frankensöhne, sich in das dürftige und schwer zu bearbeitende Keuperland hätten heraufweisen lassen, solange es noch irgendwo bessere Unterkunftsmöglichkeiten gab. Das Waldland mit seinen Keuperletten und Sandgesteinen, seinen Berghängen, versumpften Tälern und Höhen konnte nur abschreckend wirken. Vor allem würden die ausgedienten Franken einen besseren Königsdank gefordert haben, als ihn unser Gebiet zu geben imstande war.

 Ebendarum haben sich auch die Franken gehütet, bei uns Königshöfe anzulegen. Die sämtlichen, von Dr. Weigel bei uns vermuteten und meist für sicher gehaltenen Krongüter müssen als unmöglich bezeichnet werden. Für Wernsbach oder auch Weihenzell verbietet sich schon aus landschaftlichen Gründen die Annahme eines Königshofes (welliges, schief liegendes, zum Teil nasses Gelände, ausgesprochene Spätsiedlung); selbst Weigel[1] muß zugeben, daß sich der Hof „anscheinend nicht voll entwickelt hat“. „Ein Krongut beiderseits des Haselbaches“[2] bei Kleinhaslach erscheint noch weniger möglich, da hier im Tal lediglich für die Wirtschaftsgebäude genügend Raum vorhanden gewesen wäre, die Felder aber auf der Höhe, zum kleinen Teil auch an den Hängen hätten gesucht werden müssen, von den vielfach sumpfigen Talwiesen ganz zu schweigen. Dasselbe gilt von Bürglein[3], wohin Weigel „den Haupthof einer fränkischen Domäne“ verlegt (enges Tal, Felder auf der Höhe, dort Wassermangel). Auch im Aurachgebiet


  1. Weigel 16, 22.
  2. Weigel 16, 20.
  3. Weigel 16, 21.