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sollen die ältesten Ortsnamen auf „fränkischen Königsbesitz“ hinweisen, und zwar „eindeutig“[1]. Da der mittlere Aurachgrund für die Anlage eines Königshofes durchaus ungeeignet erscheint, könnte nur die Gegend um Petersaurach in Frage kommen, wo ziemlich ebenes Gelände ansteht. Aber der nasse Boden auf dem dort auslaufenden Aurachgrunde hat sicher keinen königlichen Beamten angezogen; auch deutet weder die Dorfanlage noch die Dorfgeschichte, weder seine Umgebung noch sonst irgend ein Umstand auf einen einstigen Königshof hin. „Daß um Windsbach herum ein Königsgut zu suchen ist“, wird ebenfalls vermutet, obwohl der Ortsname nur auf eine Einzelhofsiedlung deutet und die Kirchenpatrozinien dagegen sprechen. Die Berufung auf benachbarte „bach“- und „heim“-Orte kann ebenfalls nicht ziehen, da diese sämtlich auf schlechtem Siedlungsgelände stehen (Sand, Sumpf u. a.), während der bessere Boden an Retzendorf und Elpersdorf gefallen ist. Das benachbarte „Bechhofen“ (aus „Pech-Ofen“) kann für sich allein ebenfalls nicht beweiskräftig sein, da Anlagen zur Harz- und Pechgewinnung nicht nur für Königshöfe notwendig waren, sondern ebensosehr für andere Höfe, nicht zum letzten für Klosterhöfe; und da Bechhofen in Zehntpflicht zur Pfarrei Sachsen stand, diese aber zum Gumbertusstift gehörte, so liegt es nahe, bei diesem Orte an eine Gründung des Ansbacher Klosters zwecks Lieferung von Pech zu denken. „Krongut und Fiskalpfarrei ist wohl auch im Raum um Burgoberbach, Winterschneidbach und Claffheim anzunehmen“, schreibt Dr. Weigel[2]. Aber Winterschneidbach scheidet von vornherein als Wendenansiedlung aus, ebenso Claffheim als Spätsiedlung auf Unkrautboden. Burgoberbach läßt sich seinem Namen nach („oberer Bach“) nur vom Altmühlgrund aus verstehen, sei’s von Großenried über Sommersdorf oder von Herrieden über dessen Außenstelle Rauenzell. Aus der Namensgebung muß geschlossen werden, daß die dortigen Niederlassungen vom Altmühlgrund aus erfolgten, also Spätsiedlungen sind. Letzteres ergibt sich auch aus der Lage von Burgoberbach auf flach auslaufendem Talgelände mit ehedem nassem und teilweise versumpftem Boden, jedenfalls kein geeignetes Gelände für einen Königshof. Von einem solchen weiß auch weder die Geschichte, noch die Dorfanlage etwas. – Es verbleibt dann noch Ansbach, wo „ein fränkisches Krongut gesichert erscheint“[3]. Als Beweis soll die dortige Johanniskirche dienen, die ohne weiteren Nachweis in die fränkische Frühzeit versetzt und zur fiskalischen Taufkirche (Patron St. Johannes) erklärt wird. Ferner wird auf den Frankenheiligen St. Martin hingewiesen, dem eine Kapelle in der späteren Gumbertuskirche geweiht war. Endlich soll „Onoldisbach“ eine frühfränkische Ansiedlung darstellen. Dem ist entgegenzuhalten, daß der Name Onoldisbach durch den in ihm enthaltenen Personennamen offensichtlich eine Einzelhofsiedlung bezeichnet, nicht aber eine fränkische Gruppensiedlung. Die Johanniskirche aber ist keinesfalls in frühfränkischer Zeit errichtet worden, sondern bedeutend später, wie hernach ausführlicher dargelegt wird. Die Martinskapelle vollends ist erst 1288 bezeugt und kann darum nicht beweiskräftig für eine um mehrere


  1. Weigel 16, 14.
  2. Weigel 16, 23.
  3. Weigel 16, 23.