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 Als Gumbert das Kloster gründete, mußte er es auch dotieren, d. h. mit dem nötigen Grund und Boden und mit den erforderlichen Einkünften begaben. Einkünfte wird er ihm nur wenige haben zuweisen können, da nur vereinzelte Höfe in der Gegend vorhanden waren. Um so mehr wird er ausgiebigen Grund und Boden zur Verfügung gestellt haben. Diesen sollten eben die Mönche roden und für Niederlassungen urbar machen. Zu den Pflichten der Benediktiner gehörte ja ohnehin neben den geistlichen Obliegenheiten auch die Handarbeit, die sie freilich nur in beschränktem Umfange auszuüben vermochten[1]. Aber sie konnten doch die nötigen Anordnungen und Vorbereitungen treffen, vielleicht auch Personal aus ihrem weltlichen Klosterhaushalt abordnen und so die Siedlungsarbeit nach Möglichkeit fördern. Die Zahl der Mönche wird allerdings, zumal am Anfang, recht gering gewesen sein und ein Dutzend kaum überschritten haben; so wird auch der weltliche Klosterbetrieb nicht über viel Leute verfügt haben. Die Hauptarbeit wird bei der Kolonisation des Landes doch immer den Siedlern selbst zugefallen sein, gewiß unter freundlicher Beihilfe von Verwandten und Nachbarn.

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 Wir wissen nicht, wieviel Grundbesitz Gumbert dem Kloster zuwendete. Es ist sehr wohl möglich, daß der spätere stattliche Kloster- und Stiftsbesitz nicht schon anfangs in vollem Umfange gegeben wurde, sondern daß erst spätere Zustiftungen ihn besonders nach Norden und Nordwesten abrundeten. Doch sprechen verschiedene Umstände dafür, daß der Besitz schon von Anfang an nicht gering war. Zunächst gehörte dem Kloster ohne Frage der ganze große Wald rings um Ansbach, wie er zum Teil heute noch besteht und ehedem sich offenbar nach allen Seiten weithinaus erstreckte. Im Süden und Südosten bildete ohne Frage die alte Gaugrenze zwischen Rangau und Sualafeld den Abschluß. Hier liegen auch die meisten der alten Wendenansiedlungen: Ratzenwinden, Wolfartswinden, Brodswinden, Winterschneidbach, Bernhardswinden, Dautenwinden, Meinhardswinden. Hier finden wir hinter Oberrammersdorf die „Pfaffenstruth“, deren Benennung sich nur auf die Mönche, bzw. Stiftsherren beziehen kann. Hier stoßen wir dicht vor Windsbach auf „Bechhofen“, von dem schon oben die Rede war. Weiter nach Osten hat Petersaurach mit seinen Filialen Dettelsau, Wernsbach und Gleizendorf von alters her Beziehungen zum Kloster über die Pfarrei Ansbach gehabt, so daß dort der große Heilsbronner Forst als Grenze angesehen werden kann. Die alten Grenzen der Pfarrei Sachsen, über die später noch gehandelt werden wird, decken sich in der Richtung nach Süden und Osten klar erkennbar mit den einstigen Grenzen der Bistümer Würzburg und Eichstätt, und damit sicher zugleich mit der Grenze des alten Klostergutes. Nach Nordosten war einst jedenfalls der Höhenzug südlich des Haselbaches dem Kloster zugehörig, wenn nicht dieser Bach überhaupt in seinem Oberlauf die Grenze des alten Klosterbesitzes bildete, wofür besonders die Zugehörigkeit von Külbingen zur Pfarrei Sachsen spricht. Erst der spätere Herrensitz in Vestenberg mit seiner Schloßkaplanei hat in dieses Verhältnis eine gewisse Störung hereingebracht. Weiter nach Norden reichte der Altbesitz des Klosters mindestens bis zum heutigen Zellbach;


  1. Hauck II, 221.