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die Außenstelle des Klosters in Weihenzell dient dafür als Beweis, ebenso die Zehntrechte des Klosters dort wie in den benachbarten Orten Wippendorf, Zellrüglingen und Moratneustetten, endlich die Zugehörigkeit der Pfarrei Weihenzell und ihres nachmaligen Filials Wernsbach zum Kloster. Allerdings erstreckten sich die klösterlichen Zehntrechte auch auf den nördlich vom Zellbach gelegenen Höhenrücken in der Ortschaft Beutellohe und indirekt als Pfründezugehörung zu Weihenzell in Forst und Petersdorf; auch die spätere Pfarrei Forst stand im Eigentum des Klosters. Wenn dieser Höhenrücken nicht schon von Anfang an zum Klostergut zählte, muß er doch in sehr früher Zeit dazu gekommen sein, sei’s durch Schenkung oder Tausch.

 Unsicher wird die Grenzziehung nach Nordwesten. Es fällt auf, daß das Kloster keinerlei Beziehungen zu Lehrberg und seiner Pfarrei hatte, obwohl der Ort nur eine gute Stunde oberhalb Ansbach liegt. Hier bestanden jedenfalls Verbindungen mit dem oberen Altmühlgrund über Colmberg und Leutershausen bis nach Herrieden. Es ist deshalb anzunehmen, daß der ursprüngliche Klosterbesitz hier nur bis in die Nähe von Lehrberg reichte. Anderseits besaß aber späterhin das Kloster Zehntrechte über Lehrberg hinaus in den Orten Gräfenbuch, Keller, Obersulzbach und Berndorf; es hatte bei Obersulzbach einen Wald, den „Pfaffenschlag“ genannt; es zahlte Besoldungsbeiträge zu den Pfarreien Flachslanden, Ober- und Mitteldachstetten: es übte die Gemeindeherrlichkeit in Anfelden und Berndorf aus. Das alles legt die Vermutung nahe, daß der Klosterbesitz vom oberen Zellgrund aus noch herüberreichte in den obersten Rezatgrund mit seinen Seitentälern. Wenn dies nicht schon von allem Anfang der Fall war, so ist wohl eine Zustiftung anzunehmen, vielleicht noch von Gumbert oder von seinen Erben, die ohne Zweifel nicht nur dort, sondern noch weit darüberhinaus begütert waren. Nach Westen und Südwesten reichte das Klostergut bis in das Einzugsgebiet der obersten Altmühl. Hier lag die von jeher zum Stift gehörige Pfarrei Neunkirchen mit den Filialen Schalkhausen und Elpersdorf; nachzuweisen sind auch Zehnte in Dombach und Mittelbach, dann die Gemeindeherrlichkeit dort wie in Käferbach und Dautenwinden; letzteres ist auch eine der klösterlichen Wendensiedlungen. Eine gewisse Unklarheit in den Besitzverhältnissen scheint später allerdings durch die Dornbergische Herrschaft hereingekommen zu sein.

 Zusammenfassend wird man sagen können, daß beim Kloster bzw. Stift Ansbach ein ausgiebiger Grundbesitz vorhanden war und daß somit reichlich Anlaß und Möglichkeit bestand, kolonisatorisch aufzutreten. Wie sich diese Tätigkeit im einzelnen vollzog, läßt sich nicht sagen. Im allgemeinen wird sie den Verlauf genommen haben, wie er in dem Abschnitt vom Ausbau der Siedlung aufgezeigt wurde. Als unmittelbar vom Kloster selbst betätigte Siedlungen wird man nur Wasserzell, Weihenzell und Pfaffengreuth ansprechen dürfen, wohl auch noch Kaltengreuth und Zellrüglingen. Auch bei den sog. Wendenniederlassungen erkennt man eine zum mindesten organisatorische Tätigkeit, ebenso bei den Straßensiedlungen Hirschbronn und vielleicht noch Strüth und ähnlichen Anlagen, endlich noch bei dem Ausbau von Oberrammersdorf. Wenn im übrigen die Hauptarbeit den Ansiedlern überlassen wurde, so hat doch sicher das Kloster die Arbeit möglichst