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 Zu jedem größeren Hofe gehörte vordem eine Hofrait, d. h. eine mehr oder weniger abgerundete Bodenfläche, auf der die Wohn- und Ökonomiegebäude mit dem freien Hofraum in der Mitte standen, zu denen meist noch ein kleineres Stück Gartenland geschlagen war. Das Ganze umschloß ein starker Pallisadenzaun. Auch diese Hofrait läßt sich nicht selten heute noch bei den Urhöfen erkennen, und manche alte Mauer, um die sich die heutige Dorfstraße herumwindet, ist noch ein Zeuge dieses alten Tatbestandes. Allerdings zeigen auch zweite und dritte Höfe, wenn sie in die älteste Zeit zurückreichen, gerne noch die Spuren einer solchen Hofrait; es kann deshalb die Frage des Urhofes nicht unter diesem Gesichtspunkt allein entschieden werden, sondern nur im Zusammenhang mit den in erster Linie maßgebenden Flurwegen.

 Noch auf ein Drittes muß hingewiesen werden. Der erste Siedler legte seinen Hof stets in nächster Nähe einer Quelle an, da frisches und gutes Wasser eine Lebensnotwendigkeit für seinen Haushalt war. Auch eine solche Quelle läßt sich bei einem Urhofe heute noch meist erkennen. Sie fließt oft noch sehr stark, wie in Unterrottmannsdorf und Ratzenwinden; oft ist sie freilich durch die nachfolgende Rodungstätigkeit und das Zurückdrängen des Waldes zu einem nur noch schwach fließenden Rinnsal geworden und mitunter hat sie auch ganz ausgesetzt. Der Quellenreichtum des Rezatgebietes brachte es allerdings mit sich, daß auch später angelegte Höfe nicht selten noch ihre besondere Quelle zu benützen in der Lage waren; es kann deshalb das Vorhandensein einer solchen bei einem Hofe nur dann beweiskräftig für den alten Ersthof sein, wenn sie zu den anderen Merkmalen hinzutritt (Feldwege, Hofrait).

 Eine genaue Besichtigung der einzelnen Ortschaften unter den angegebenen Gesichtspunkten führt in den meisten Fällen im Rezatgebiet zu der Feststellung, daß hier unverkennbar Einzelhofsiedlung vorliegt. Besonders sind es die auf „dorf“ hinauslautenden Orte, bei denen wir – man darf sagen ausnahmslos – diesen Eindruck gewinnen. Es entspricht das ja auch der einstigen Bedeutung des Wortes „Dorf“, das im frühen Mittelalter immer auf das einzelne Landgut angewendet und deshalb in Urkunden mit dem lateinischen Worte „vicus“ oder „Villa“ (Landhaus, Landgut) übersetzt wurde.[1] Daraus begreift sich auch, daß die sog. „dorf“-Orte in ihrem ersten Namensbestandteil in der Regel einen Personennamen tragen (z. B. Volkersdorf, Alberndorf, Immeldorf, Deßmannsdorf); die betreffenden Persönlichkeiten hatten da ihr „thorp“, d. i. ihren Hof, gebaut und damit der Niederlassung von selbst ihren Namen gegeben. Im Rezatgebiet sind, soviel ersichtlich, sämtliche bezügliche Ortschaften mit Personennamen verbunden, auch der Ort Ziegendorf, der nichts mit der „Ziege“ zu tun hat, sondern mit der Namenskurzform „Sigo“ gebildet ist.

 Bei den auf „bach“ auslautenden Orten begegnen uns nur wenige, die mit Personennamen zusammengesetzt sind, wie Onoldisbach (Ansbach), Windsbach (von „Winid“, nicht von den Wenden) und wohl auch Wernsbach. Die übrigen „bach“-Orte sind mit landschaftlichen Bestimmungsworten gebildet (Bäume, Pflanzen, Tiere, Gesteine u. a.). Auch bei ihnen ist die


  1. Grimm, Wörterbuch.