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Nachbarschaft Höfe angelegt wurden (Ketteldorf, Triebendorf, Gottmannsdorf), so drängte die wachsende Bevölkerung von selbst dazu, die kirchliche Organisation entsprechend auszubauen, da das über anderthalb Stunden entfernte, durch einen großen Wald geschiedene Sachsen den religiösen Bedürfnissen der Leute unmöglich genügen konnte. Es mag deshalb noch im 9. oder doch in der ersten Hälfte des 10. Jahrhunderts geschehen sein, daß in Großhaslach eine eigene Pfarrei erstand. Die wohl schon vorher erbaute Kirche war der Maria geweiht, was sich gut in die Zeit einfügt, wie die Marienkirche im Kloster zu Ansbach beweist.

 Die Pfarrei Großhaslach umfaßte vermutlich den ganzen Herrschaftsbezirk der Herren von Vestenberg und Bruckberg mit Ausnahme der bei Sachsen verbliebenen obengenannten Orte. Für diese war vielleicht das in ältere Zeit zurückgehende Gotteshaus in Neukirchen als Sammelpunkt gedacht, wo tatsächlich regelmäßige Gottesdienste von Sachsen aus gehalten wurden. Näheres über die Reichweite der Parochie wurde bereits in dem Abschnitt über die siedelnden Herrschaften dargelegt. Es darf mit Bestimmtheit angenommen werden, daß die Gründung der Pfarrei auf die genannten Herrschaften zurückgeht, ebenso wohl auch die Erbauung weiterer Kirchen und Kapellen in ihrem Bereich. Später scheint freilich ihr kirchlicher Eifer erlahmt zu sein; denn der hernach kultivierte Südrand des Heilsbronner Waldes mit dem natürlichen Mittelpunkte Reuth blieb bis gegen das Ende des Mittelalters ohne eigene gottesdienstliche Stätte trotz der großen räumlichen Abgeschiedenheit von Großhaslach, auch trotz der Reformbewegung von Clugny.

 Das Pfarrwiddum dieser Pfarrei entsprach dem Alter und dem Umfang der Parochie: ein ausgiebiger Grundbesitz, die Hälfte des Groß- und Kleinzehnten von Großhaslach, nebst einigen zerstreuten Zehnten in der Umgegend, vermutlich Neureuthzehnten. Wohin die andere Hälfte des Großhaslacher Zehnten floß, ist nicht bekannt.

 Die Burgkapelle in Vestenberg hatte zum Schutzpatron den hl. Sebastian. Dieser kommt schon 826 in Frankreich vor[1], widerspricht also nicht dem hohen Alter der Kapelle.


10. Windsbach

 Auch Windsbach zählt nicht mehr zum mittleren Rezatgebiet, soll aber mit Rücksicht auf die Ausführungen Dr. Weigels noch mitbehandelt werden. Daß hier die Annahme eines Königshofes auszuscheiden hat, wurde schon ausgeführt. Damit entfällt von selbst auch die Theorie einer frühfränkischen Fiskalkirche. Für die Errichtung einer frühzeitlichen Parochie bestand in diesem Raume überhaupt kein Bedürfnis, teils aus siedlungsgeschichtlichen, teils aus kirchlichen Gründen. Siedlungsgeschichtlich ist festzuhalten, daß das Rezatgebiet um Windsbach ebenso wie das weiter oben gelegene nicht vor dem 8. Jahrhundert zur Kolonisation in Angriff genommen wurde, daß frühestens


  1. Hauck II, 773.