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 4. Als weitere Pfarrgründung folgte, soweit ersichtlich, erst im Anfang des 10. Jahrhunderts die Pfarrei Ansbach. Wieder später wird die Bildung einer Parochie in Weihenzell anzusetzen sein. Über Neunkirchen, dessen Erhebung zur Pfarrei ebenfalls in frühe Zeit zu verlegen ist, fehlen noch die nötigen Unterlagen.

 5. Um die Wende vom 9. zum 10. Jahrhundert dürfte die Pfarrei Großhaslach errichtet worden sein, aber nicht vom Kloster aus, sondern wahrscheinlich durch die Herren von Vestenberg.

 6. Alle sonst noch im Raum der mittleren Rezat entstandenen Pfarreien sind aus Filialen der genannten alten Parochien hervorgegangen.

 7. Die kirchlichen Gebilde von Kleinhaslach, Windsbach und Burgoberbach haben in diesem Zusammenhang auszuscheiden, da sie nicht aus dem Raumgebiet der mittleren Rezat heraus entstanden, sondern von anderer Seite her bedingt sind.

 8. Die Pfarrei Sachsen darf in dem vom Verfasser behaupteten Raum wohl den Anspruch erheben, eine Urpfarrei zu sein, da alle in ihrem geschichtlich nachweisbaren Parochialbezirke nachmals entstandenen Pfarreien aus Filialen von Sachsen hervorgegangen sind. Nur bezüglich Weihenzell und Großhaslach kann lediglich vor der Gründung dieser Pfarrbezirke ein Zusammenhang mit Sachsen vermutet werden.

 9. Was den Hinweis von Dr. Weigel auf die klunyazensische Reformbewegung betrifft, so ist diese für unser Gebiet gegenstandslos, da die gesamte kirchliche Organisation ohnehin schon unter streng kirchlicher Leitung stand (Kloster und Stift Ansbach unmittelbar unter dem Bischof von Würzburg). Nur die Pfarrei Großhaslach stand unter einer weltlichen Herrschaft; aber gerade hier hat die Bewegung versagt.