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erhielt in demselben keine Rechte. Falkenstein[1] gibt zwar auf seiner Karte dem Rangau eine zu weite Ausdehnung, erstreckt ihn aber doch nicht bis an die Pegniz und an das rechte Ufer der Rednitz.

Die Urkunde Carlmanns von 740 ist um so wichtiger, weil in derselben die Gränzen der Wirzburgischen Diöces, welche dem ersten Bischoff Burcard übergeben wurde, bestimmt werden sollte. Es mußten also Örter und Kirchen genau angegeben werden. Und dieß ist geschehen, indem bemerkt wird, in welchem Gau sie lagen. Jene Urkunde hat Ludwig der fromme und Arnulf im 9ten Jahrhundert bestättigt, und den Rangau vom Radenzgau fleißig unterschieden.

Man kann auch nicht einwenden, daß vielleicht zu Ende des X Jahrh. (997) der Rangau und Radenzgau für einerley gehalten worden seyen, wenn sie es gleich noch nicht im 8ten und 9ten Jahrh. waren. Dieß wird das unten vorkommende Verzeichniß aus dem Kloster Heilsbronn widerlegen, in welchem die Einkünfte und Zehenden aus dem Rangau sorgfältig abgesondert sind, von den aus dem Radenzgau erhebenden. Ein Kornschreiber


  1. Nordgauische Alterth. T. I. p. 91.