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als daß deßwegen ein eigener Verwalter (granarius) hatte angestellt werden können, sondern man hielt es für bequemer, sie zum Officio de Rangau mit zu schlagen: oder der Iphigau und Gollachgau sind vielleicht als kleinere unter dem Rangau begriffene Gauen angesehen worden.

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Dieses Heilsbronnische Verzeichniß hält Dietz für sehr wichtig, um die Lage des Rangaus zu bestimmen. Die hier zum Rangau gerechneten Orte lagen alle in der Nachbarschaft von Windsheim, wo man also nach Dietzens Meinung auch den Rangau suchen muß. Da nun das Kloster Heilsbronn in vielen ihm näher gelegenen Orten z. E. Abenberg, Neuhof, Diedenhofen, Bondorf, Ketteldorf u. a. Einkünfte zu erheben hatte, so ist doch keiner derselben in der alphabetischen Reihe der zum Rangau gehörigen Orte genannt, welches, wie Dietz glaubte, hätte geschehen müssen, wenn der Rangau sich bis an die Rednitz erstreckt hätte. Heilsbronn selbst nebst diesen zuletzt genannten Orten habe aber wahrscheinlich zum Rednitzgau gehört. Rangau und Rednitzgau waren also verschieden, gränzten aber an einander. – In der Bambergischen Deduction finde ich freylich dafür