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habe. Es ist keine Spur vorhanden, wie Schwabach durch Kauf oder Tausch vom Stift Fuld weggekommen seyn soll. Daher hielt auch Oetter[1] dafür, daß Suabaha einen andern Ort, als die Stadt Schwabach bezeichne.

2) Die letzten Worte bey Schannat: et alia loca in pago Rangewe, bedeuten nicht nothwendig, daß alle in jener Tradition ausdrücklich angezeigte Orte im Rangau lagen, welches offenbar falsch wäre: denn Wilantesheim (wenn anders diese Lesart richtig ist) gehörte zum Iphigau, Hoveheim aber, wenn es Uffenheim bedeutet, zum Gollachgau. Das alia loca in pago Rangowe kann also mehrere andere im Rangau gelegene Orte anzeigen, welche vorher nicht sind genennt worden. Es müssen nicht nothwendig alle namentlich angeführte Orte jener Tradition im Rangau liegen. Wenn also Suabaha auch die heutige Stadt Schwabach anzeigt, so folgt nicht, daß dieselbe im Rangau lag.

3) Schannat wußte selbst nicht, was Suabaha und Suabheim bedeuten sollten. In descriptione veteris Buchoniae p. 404, wo er die heutigen Namen der Oerter am Rand bemerkt, nennt er Suabaha, Swapich, und


  1. Im III Versuch der Burggr. Gesch. S. 130.