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Carstens’schen Fehde. Als jene acht nördlichen Kirchspiele sich verbanden, nämlich: Oldenwörden, Weddingstedt, Hemmingstedt, Nienkerken, Lunden, Tellingstedt, Albersdorf und Norderhastedt, so wurde der Vertrag um Michaelis 1434 geschlossen und ist auf der Heide unterschrieben. Daraus sehen wir deutlich, daß, wäre Heide damals ein Kirchspiel gewesen, dieses auch dem Vertrage beigetreten wäre; in einem feindlichen würden sie sich doch nicht versammelt haben. Heide muß also der Zeit ein zur Versammlung wohlgelegener Ort gewesen sein, aber nicht selbst Kirchspiel, sondern gehörend zum Kirchspiel Weddingstedt; und es ist nicht einmal wahrscheinlich, daß Heide eine Bauerschaft ausmachte. Eine Nachricht bei Neocorus führt uns auf dasselbe Resultat. Nachdem aber einmal ein Anfang geschehen und die Landesversammlung daselbst öfters gehalten wurde, so baueten sich mehrere dort an und es entstand eine Kapelle als Filial von Weddingstedt, und daraus erklärt sich das Vorrecht des Schlüters von Weddingstedt, die Landesversammlung zu eröffnen.

Jenen acht Kirchspielen schlossen sich nun immer mehrere an, denn es hatten jene Allen freigestellt, dem Vertrage beizupflichten. Dann erzählt Albert Kranz: daß die Dithmarschen sich am Ende dringend an Hamburg, Lübeck und Lüneburg wandten und erklärten, sie wollten dem Rathe dieser Städte in Hinsicht ihrer innern Angelegenheit folgen. Die Hamburger erklärten sich dazu bereit, aber nur, wenn sie durch einen Landesbeschluß dazu aufgefordert würden. Dieß geschieht, und A. Kranz fügt hinzu: es sei durch die Vermittlung der Städte dahin gekommen, daß für jeden Erschlagenen 100 Mark bezahlt werden sollten; allein, das ist nicht richtig, denn schon lange kannten sie Mannbuße und Friedensbuße, eben so gut wie die andern germanischen Völker. Die Hamburger sahen nun, daß es ihnen hauptsächlich an der vollziehenden Gewalt fehle, und zeigten ihnen ihre Nothwendigkeit. Nun wird 1442 eine Einrichtung getroffen. Früher nämlich hatte man bei Unbilden sich an die Angehörigen des Thäters gehalten, und wenn diese nicht gewollt, an das Kirchspiel; nun wird festgesetzt, daß man

Empfohlene Zitierweise:
Wilhelm Heinrich Kolster: Geschichte Dithmarschens. Nach F. C. Dahlmanns Vorlesungen im Winter 1826. Wilhelm Mauke, Leipzig 1873, Seite 81. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_Dithmarschens_Kolster_1873.pdf/100&oldid=- (Version vom 14.6.2018)