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Fünfhundert, sondern die ganze freie Genossenschaft des Landes versammelte sich hier; nur waren jene besonders thätig, falls nicht der Eifer die Stimme eins der Umstehenden hervorrief, wie denn überall die Verhältnisse jener Tage keineswegs unter die feste Regel unserer Zeit zu begreifen sind. – Welchen Ausgang nun eine Sache hier genommen, dabei blieb’s; doch konnte sich ein Einzelner, der hart beschuldigt war, noch auf das Gottesgericht berufen; er konnte sich erbieten, ein glühendes Stück Eisen eine bestimmte Anzahl Schritte zu tragen, und länger als irgendwo hat sich hier diese Sitte erhalten; noch aus dem letzten Viertel des fünfzehnten Jahrhunderts kömmt ein Fall dieser Art vor. Diese Eisenprobe mußte vor der Landesversammlung geschehen; doch gab ein solcher Fall nicht den einzigen Grund zur Berufung derselben, sondern dieses thaten auch wichtige Fälle anderer Art, wie z. B. wenn es auf allgemeine Gesetzgebung ankam, oder äußere Verhältnisse eintraten; namentlich durften die Achtundvierzig nicht über Krieg und Frieden entscheiden; die Correspondenz mit Königen und Fürsten hatten sie dagegen zu führen; doch stand es ihnen nicht zu, die Sache so weit zu verfolgen, daß ein Beschluß gefaßt wäre, und nicht einmal so weit, daß der Landesversammlung am Ende nur übrig blieb, einen bestimmten Beschluß zu fassen. Hatten sie die Sache so weit kommen lassen, so begegnete die Landesversammlung ihnen mit strengem Tadel, auch allenfalls mit Entsetzung; dieß scheint namentlich 1510 der Fall gewesen zu sein. Damals ward die Landesversammlung auch nicht in Heide zusammenberufen, sondern auf dem Platze, wo die Stellerburg gestanden, und dort wurde die Entsetzung der Achtundvierzig ausgesprochen, und sie zu schweren Geldbußen verurtheilt. – Also nur einleitend, vortragend war das Geschäft der Achtundvierzig. Auch im äußern Ansehen unterschied sich die Geschäftsführung der Achtundvierzig von dem, was die Landesgemeinde beschlossen. An Beschlußnahmen der erstern ward ihr Siegel gehängt, auf dessen Rand stand: „Sigillum der achtundvertig Richters in Dithmarschen“; außerdem stellte es eine doppelte Laube dar; in der einen war Gott Vater mit der

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Wilhelm Heinrich Kolster: Geschichte Dithmarschens. Nach F. C. Dahlmanns Vorlesungen im Winter 1826. Wilhelm Mauke, Leipzig 1873, Seite 87. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_Dithmarschens_Kolster_1873.pdf/106&oldid=- (Version vom 14.6.2018)