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noch hätte geltend machen können, gingen im 17. Jahrhundert verloren. Im Westfälischen Frieden ward Bremen in ein Fürstenthum verwandelt und mit Schweden verbunden. In dem Röskilder Frieden 1658 und nachher im Kopenhagener 1660 verzichtet Schweden auf alle Rechte, die Bremen noch hätte geltend machen können.

So ging der Dithmarschen Freiheit zu Grunde.




Empfohlene Zitierweise:
Wilhelm Heinrich Kolster: Geschichte Dithmarschens. Nach F. C. Dahlmanns Vorlesungen im Winter 1826. Wilhelm Mauke, Leipzig 1873, Seite 112. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_Dithmarschens_Kolster_1873.pdf/131&oldid=- (Version vom 14.6.2018)