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knüpfte daran die Bitte, die Kirchenordnung zu bestätigen und namentlich zu Verhütung eindringender Schwärmerei die neu anzustellenden Prediger und Lehrer einer Prüfung zu unterwerfen. Man ernannte vorläufig drei Superintendenten statt vier, ließ das Consistorium ungetheilt und beschaffte in Schleswig eine Prüfung der Geistlichen.

Aber es galt, auf diesem Rendsburger Landtage nicht allein zu ordnen und zu constituiren; es wollten auch Rechtsentscheidungen getroffen sein. Da standen in heftigem Zwist die vier vom Kriege arg mitgenommenen östlichen Döffte gegen die Westerdöfft, die allein von dem Leid verschont geblieben war und forderten von ihr Unterstützung und brüderliche Hülfe, wogegen die Westerdöfft einwandte, daß eine ausreichende Hülfe zu ihrem vollständigen Ruin führen müsse. Nicht minder kamen Klagen gegen mehrere Anführer, die Tellingstedt und Lunden ohne höhere Ordre und ohne Noth in Asche gelegt hätten, um sich durch allgemeine Verwüstung der Gegend zu decken. Auch mußten die Partheigänger der Fürsten, namentlich Wiben Peters Bruder Barthold Peters, gestützt und ihnen zu ihrem Rechte verholfen werden. Er hatte nach des Bruders Tode vor dem kaiserlichen Reichskammergerichte in Wetzlar einen Proceß angestrengt auf Herausgabe von dessen Erbschaft, hatte aber darüber aus dem Lande weichen müssen und im Kriege durch seine Landeskunde den Fürsten wesentlichen Vorschub geleistet. Ihm ward ein ansehnlicher Schadenersatz zugebilligt, wovon die Fürsten einen Theil auf die eigene Casse übernahmen.

In dem nun folgenden Winter vollzog sich in Dithmarschen die Umgestaltung aller öffentlichen Verhältnisse. Die Fürsten hatten alles Gericht an sich genommen und bestimmt, daß nur in ihrem Namen und durch die von ihnen ernannten Personen solle Recht gesprochen werden. Die bisherigen Behörden aber waren sämmtlich auf richterliche Befugnisse angelegt gewesen; so fielen Vögte mit ihren Schlacht-, Kluft- und Burschopsnemeden, die Achtundvierzig, die Schlüter und Geschworenen, alle auf einmal hinweg. An ihre Stelle traten die drei Vögte

Empfohlene Zitierweise:
Wilhelm Heinrich Kolster: Geschichte Dithmarschens. Nach F. C. Dahlmanns Vorlesungen im Winter 1826. Wilhelm Mauke, Leipzig 1873, Seite 119. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_Dithmarschens_Kolster_1873.pdf/138&oldid=- (Version vom 14.6.2018)