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Procent Zinsen abzupressen wisse. An Zinsen solle höchstens ein Schilling von der Mark gegeben werden. Die Landschreiber sollen ein Aufsehen darüber haben und im Fall unerlaubten Wuchers soll das Capital dem Fürsten verfallen sein. Es findet sich ein Fall, wo 10 Procent genommen sind. Die Schuldverschreibungen sollen nur von beeidigten Kirchspielschreibern im Beisein zweier Zeugen abgefaßt und protocollirt werden. – Wir wollen aber auch davon Act nehmen, daß jetzt jedes Kirchspiel neben dem Kirchspielvogt seinen Kirchspielschreiber hat.

Im nächsten Jahr (1585) ward von den Beherrschern des Landes der volle Rechtstitel gewonnen, indem die Ansprüche des Erzbischofs zu Bremen beseitigt wurden. Sofort nach der Eroberung hatten sie beim Kaiser um die Bestätigung ihres Vertrages mit den Dithmarschen nachgesucht und dieselbe auch 1565 von Kaiser Maximilian II. erhalten, aber der Erzbischof legte dagegen Protest ein und drohte mit einem Proceß beim Reichskammergericht. Jetzt benutzte man die Berufung von Herzog Adolfs drittem Sohn zum Administrator des Erzbisthums Bremen. Das protestantische Domkapitel zeigte sich nicht so schwierig, als es vielleicht ein katholisches gethan hätte, und verzichtete für 20,000 Thaler, von denen die letzte Rate vor der Inthronisirung des jungen Fürsten sollte bezahlt werden, auf alle Anrechte, welche der erzbischöfliche Stuhl auf Dithmarschen gehabt hätte.

Das Jahr 1584 wurde für Dithmarschen von großer Bedeutung durch zwei Deicharbeiten, von denen die eine leider erfolglos war. Man suchte von Cleve aus dem bei Wollersum immer mehr Land abreißenden Eiderstrom zu wehren und scheute sieben Jahre lang weder Mühe noch Kosten, ohne der Gewalt der Elemente Herr werden zu können. Desto glücklicher fiel die andere Unternehmung aus, durch die Büsum landfest wurde. Die glückliche Unternehmung von 1575 hatte den Muth gehoben und es wurden Stimmen laut mit dem Antrag, durch einen Damm die Insel mit dem Festland zu verbinden. Die Natur selbst hatte den Fingerzeig gegeben und zur Ebbezeit lag der Damm bereits vor ihren Augen. So

Empfohlene Zitierweise:
Wilhelm Heinrich Kolster: Geschichte Dithmarschens. Nach F. C. Dahlmanns Vorlesungen im Winter 1826. Wilhelm Mauke, Leipzig 1873, Seite 135. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_Dithmarschens_Kolster_1873.pdf/154&oldid=- (Version vom 14.6.2018)