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verloren gegangen und wundert sich, daß die Landesversammlung nichts dagegen gethan habe. 1602 suppliciren Büsum, Weslingburen, Neukirchen und Hemme durch den Amtmann von Buchwald dagegen. Neocorus (wir können wohl annehmen, das Land) ist voll Erbitterung gegen alles, was Schreiber heißt, Landschreiber, Kirchspielschreiber, und er kommt immer wieder darauf zurück, daß sie sich durch ungerechte Gebühren bereichert und darum auch Gottes Strafe an ihnen sichtbar geworden sei.

Ein neues Verdienst um das Land erwarb sich Herzog Johann Adolf durch eine definitive Ordnung der geistlichen Angelegenheiten. Auf eine Supplik der Gemeinden wurde ihnen 1605 förmlich die Wahl ihrer Prediger und aller Kirchendiener und Schullehrer überlassen. Die Schlichtung der inneren Verhältnisse und Streitigkeiten der Geistlichen ward dem Konsistorium zugewiesen, das die Befugniß haben soll, aus christlichem Gemüthe nach Erheischung freundlich und väterlich zu ermahnen. Dagegen wird die Aufsicht über Amtsführung und Verhalten dem Superintendenten zugewiesen, der in Verbindung mit zwei Predigern oder in andern Fällen dem Landvogt und zwei Räthen darüber zu Gericht sitzen soll. Zum Superintendenten soll der Landvogt aus der gesammten Geistlichkeit des Landes dem Herzog die drei tüchtigsten vorschlagen, der dann einen von ihnen ernennen werde. Für den Superintendenten selbst ward 1606 eine eigene Instruktion erlassen, nach der er jährlich Specialvisitationen zu halten und von den Baumeistern Rechnung entgegenzunehmen habe. Er hat die neuerwählten Prediger zu examiniren, zu ordiniren und zu introduciren. Zum Kirchspielschreiber soll unter Beirath des Landvogts vom Kirchspiel ein ehrlicher, erfahrener und bekannter Mann gewählt werden. 1607 wird ein neues Formular für den Eid der Prediger abgefaßt und 1609 ein besonderes Edict gegen das Schmähen, besonders auf die Sacramentirer, von den Kanzeln erlassen (vgl. Waitz, Schl.-Holst. Geschichte II, 467 ff.). Damit aber war das Land nicht einer Generalvisitation von Schleswig aus entzogen, die 1608 von dem Dompropsten Broder Bojesen vorgenommen wurde.

Empfohlene Zitierweise:
Wilhelm Heinrich Kolster: Geschichte Dithmarschens. Nach F. C. Dahlmanns Vorlesungen im Winter 1826. Wilhelm Mauke, Leipzig 1873, Seite 156. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_Dithmarschens_Kolster_1873.pdf/175&oldid=- (Version vom 16.9.2022)