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einem vollständigen Umsturz der Verhältnisse berufen zu sein, und die ohnehin, aus verwilderten Gesellen zusammengesetzt, meinte eine Rebellion rächen zu sollen, das kann man sich ungefähr denken. Bedeutungsvolle Streiflichter wirft ein Mandat des Herzogs Friedrich vom September 1627, das denen, die sich in andere Gegenden begeben haben, zurückzukehren befiehlt, denen, die fortzugehen beabsichtigen, vorstellt, wie es für streitliche Mannspersonen nicht ehrbar und billig sei, Freunde und Nachbarn, Haus und Hof zu verlassen, vielmehr bei Verlust von Leib, Hab und Gut befiehlt, den Pflug wieder in die Erde zu setzen und der bürgerlichen Nahrung, Handel und Wandel nachzugehen. Ob es viel Gehorsam gefunden hat, mag dahin stehen. Verbrannte Häuser und Dörfer, verwüstete und brachliegende Felder, das war es, was allenthalben dem Auge entgegentrat, der Viehstand vernichtet, der Handel gestört, die Einwohner zerstreut, erschlagen, demoralisirt, in Rohheit und Unsittlichkeit versunken. Dazu kam aber, daß, nachdem diese ganze Zeit über die herrschaftlichen Einkünfte decimirt, die öffentlichen Kassen hinweggeführt, den verschiedenen Branchen des Staatshaushaltes ihre Einkünfte jahrelang vorenthalten waren, die Forderungen des Landesherrn um so viel dringlicher wurden, als das Land unfähiger war zu zahlen. Die Finanzen waren bei den Gottorpern immer eine schwache Partie gewesen; und wären sie das auch nicht, mußte nicht der Herzog die äußerste Anstrengung von den Communen fordern, die während des Krieges gemachten Schulden abzutragen? Aber das war es nicht allein. Es liegt in der Natur der Dinge, daß Kriegslasten sich höchst ungleich über das Land vertheilen: die an der Heerstraße liegenden Ortschaften werden von Einquartierung, Brandschatzungen, Verwüstungen bis zur Vernichtung betroffen und zu Grunde gerichtet, wenn nicht am Schlusse ihnen wenigstens einigermaßen die Hand geboten wird: aber wie, wenn die Regierung bei den minder Geschädigten nur auf Proteste und Hinweisungen auf die eigenen Verluste stößt? Es ist sehr begreiflich, daß der Herzog jetzt Beitreibung der Restanten wie der durch Krieg und Kriegsunordnung verlorenen Cassen forderte

Empfohlene Zitierweise:
Wilhelm Heinrich Kolster: Geschichte Dithmarschens. Nach F. C. Dahlmanns Vorlesungen im Winter 1826. Wilhelm Mauke, Leipzig 1873, Seite 167. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_Dithmarschens_Kolster_1873.pdf/186&oldid=- (Version vom 16.9.2022)