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zusammenhängt, ab, wo der sogenannte Döseweg, der schon früh (1654) erwähnt wird, und der Einschnitt am Gasthause wohl noch Reste eines Grabens sind. Nach Norden und Süden erkennt man in den beiden sogenannten Kämpen leicht ein Glacis der Stadt.

Wenden wir uns zu den Bewohnern. Hier finden wir zwei Classen: Bürger und recipirte Ausbauern, geschieden einerseits durch den ererbten Antheil an der gemeinen Feldmark und andrerseits durch das ursprünglich mittelst Zahlung, der Bauerschuld, erworbene und auf die Nachkommen vererbte Recht hier zu wohnen. Die Bürger hängen zusammen durch einen gemeinschaftlichen Besitz, der ohne Zweifel in seinen Grundzügen aus der ältesten Zeit herstammt. Die Dithmarscher Zeitung 1833, Nr. 33 ff. (Herr Conferenzrath Lempfert) erkennt in demselben mit vollem Recht die alte Meente (Gemeinweide) Meldorfs, wie jede Dorfschaft auf der Dithmarscher Geest eine solche hatte. Gegenwärtig wird freilich ein Drittel derselben im Turnus beackert; aber diese Einrichtung stammt erst aus dem Jahre 1767; bis dahin war sie Weide. Doch es sind ihre Verhältnisse eigenthümlich genug, um eine weitere Erörterung zu erheischen. – Die Bürgerweide ist, wie gesagt, ein Gesammtbesitz, aber nicht der sämmtlichen Bewohner Meldorfs, sondern nur einer Zahl derselben, die in alter Zeit ausschließlich den Namen Bürger führen, und der ideale Antheil des einzelnen heißt Bürgerschaft. Solcher ideellen Antheile gibt es 109, eine Zahl, welche keine rationelle Zerlegung zuläßt. Die Gesammtheit der Bürgerweide umfaßt zunächst das Mielthal mit Einschluß seiner beiden Seen, des Fielersees und des Fuhlensees; vorzeiten aber schlossen sich daran noch ausgedehnte Theile des Moors bei Krummstedt, die aber als zu entlegen im Laufe der Zeit veräußert sind. Der Besitz einer Bürgerschaft knüpfte sich ursprünglich an den Besitz eines bestimmten Hauses, so daß um 1597 noch ausgesprochen wird, es gebe in Meldorf zweierlei Häuser, solche mit und solche ohne Weidegerechtigkeit (Aufschlag). So setzen also 109 Bürgerschaften 109 Bürgerhäuser voraus. Ihre Besitzer sind die Bürger,

Empfohlene Zitierweise:
Wilhelm Heinrich Kolster: Geschichte Dithmarschens. Nach F. C. Dahlmanns Vorlesungen im Winter 1826. Wilhelm Mauke, Leipzig 1873, Seite 203. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_Dithmarschens_Kolster_1873.pdf/222&oldid=- (Version vom 14.6.2018)