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Trotz. Elb-, Eider- und Wesermündung, welche so nahe bei einander liegen, vermittelten hier in ältester Zeit schon einen reichen Handelsverkehr; aber dieß gefährliche Fahrwasser, das auch jetzt noch manchem Schiff und Seemann trotz aller getroffenen Gegenanstalten Tod und Verderben bringt, forderte damals nicht minder zahlreiche Opfer und machte die Küste zum Schauplatz ganz anderer Kämpfe als die, welche der Deichende mit der andrängenden Fluth zu bestehen hat. Bald war es treibendes Schiff und Gut, das wollte geborgen sein, (Seetrifft und Seefund) und das schien so unverfänglich, daß auch die Kirchen daran ihren Antheil hatten, bald war es der Schiffbrüchige, der Erbarmen und Rettung suchte am Strande, und raubende, ja mordlustige Hände fand, bald war es der mit den Elementen Ringende, dem sich unter dem Schein der Hülfe räuberische Hände nahten, bald der arglos Schiffende, der sich von Piratenkähnen plötzlich umringt sah. Freilich in einer Zeit, wo Handel und Seeraub sich noch vielfach berührten und der scheinbar friedliche Kaufmann sich oft unter günstigen Umständen nur allzugeneigt bewies, lieber mit Gewalt zu nehmen als zu kaufen und zu feilschen um das, was ihm noth that, oder wonach sein Herz gelüstete, hatte er sich weniger über eine solche Behandlung zu beklagen. So war denn die Marsch neben den fleißigen Bauern reich genug an verwegenen Lootsen, welche Noth und Gefahr des Kaufmanns benutzten zu ihrem Gewinn und für den geleisteten Beistand unerschwingliche Summen forderten, an kühnen Räubern, die lieber mit blutiger Hand nehmen als mit saurem Schweiße mit dem Boden ringen wollten; in Prielen und zwischen Sandbänken lauerte, vom Morgennebel versteckt, der Pirat, und die Küste war Schauplatz arger Thaten. Und eben jetzt hob sich, von hemmenden Fesseln gelöst, Hamburgs Handel. Aber auch Dithmarschens eigner Handel war nicht unbedeutend, sein Interesse an einer gesetzlichen Regelung dieser Verhältnisse gar wesentlich. So wird denn 1265 in Meldorf ein dauerndes Abkommen und Friede geschlossen und die Weise festgestellt, wie der Hamburger sein Recht in Dithmarschen, der Dithmarscher in Hamburg suchen soll, wie

Empfohlene Zitierweise:
Wilhelm Heinrich Kolster: Geschichte Dithmarschens. Nach F. C. Dahlmanns Vorlesungen im Winter 1826. Wilhelm Mauke, Leipzig 1873, Seite 257. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_Dithmarschens_Kolster_1873.pdf/276&oldid=- (Version vom 16.9.2022)