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Namen vier neuer Kirchspiele erblicken: Brunsbüttel, Nienkerken, Hemme und Hemmingstede. Man schließt Frieden und Freundschaft, es soll freier Verkehr zwischen beiden Landen stattfinden; dann sollen die beiden festen Schlösser bestehen, welche die Holsteiner an der Grenze der Dithmarschen errichtet hatten: Hanerau und Tielenburg. Ferner sollten die Dithmarschen ihre Besitzungen zwischen der Eider und Rendsburg ruhig fortbesitzen; ebenso die holsteinischen Grafen ihre Besitzungen in den Kirchspielen Delve und Tellingstedt. Entstände Streit zwischen ihnen, so sollten 12 Männer solchen schlichten, in Dithmarschen 12 vom Grafen ernannte Rathgeber des Landes, in Holstein 6 Ritter und 6 Edelknechte, von den Dithmarschen dazu erwählt. Dann ist es merkwürdig, daß damals noch ausdrücklich die Rechte des Erzbischofs von Bremen über Dithmarschen anerkannt wurden; es heißt nämlich: das solle kein Bruch sein, wenn der Erzbischof auch selbst gegen Holstein die Heeresfolge verlange und sie solche leisteten; nur sollten die Dithmarschen nicht von ihrem Lande in das holsteinische Land eindringen, sondern erst über die Elbe gehen, und dann könnten sie, vereinigt mit den Truppen des Erzbischofs, über die Elbe gehen und in das holsteinische Land einrücken.




Vierter Abschnitt.
Von dem Vertrage Gerhards 1323, bis zu der Schlacht am Oswaldus-Abend, 1404.

Mit kurzen Unterbrechungen dauerten, trotz jenes Vertrages, die zwistigen Verhältnisse Holsteins mit Dithmarschen fort bis zu der Schlacht in der Hamme 1404, zuerst mit

Empfohlene Zitierweise:
Wilhelm Heinrich Kolster: Geschichte Dithmarschens. Nach F. C. Dahlmanns Vorlesungen im Winter 1826. Wilhelm Mauke, Leipzig 1873, Seite 70. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_Dithmarschens_Kolster_1873.pdf/89&oldid=- (Version vom 14.6.2018)