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Karl Anton Schaab: Geschichte der Stadt Mainz. Band 3

die Nachbarschaft ausgeschieden, wären Kastellen angelegt worden“[1].

Auch ohne diese Grenzsteine oder Säulen lassen sich noch jetzt die Grenzen der alten Gaue unserer Rheinprovinz und ihrer Nachbarlande ziemlich verlässig aus den alten geistlichen Gerichtsbezirken oder Archidiaconaten der mainzer und wormser Diözesanverfassung bestimmen, indem die alten Grenzen der Gaue mit denen der Archidiaconate übereinstimmen und nur da eine Ausnahme gefunden wird, wo in der Folge durch Tausch oder andere Art eine Aenderung dieser Diözesanverfassung vorgenommen worden. Diese für Germaniens alte Geographie so wichtige Entdeckung zeigt die Wege, nach welchen man jetzt noch den Nahegau mit Hilfe der vorhandenen Synodalregister umgehen kann.

Der Nahegau war unter den Archidiaconaten der mainzer Domprobstei und jener der mainzer Stifter St. Viktor und unser lieben Frau im Felde getheilt, die wieder in mehrere Archidiaconate oder Ruralkapitel zerfielen[2]. Der Archidiaconat der Domprobstei nahm den ganzen obern,


  1. Lib. XVIII. Cap. 2, wo er sagt: Cum ventum fuisset ad regionem, cui Capellatii vel Palas nonen est, ubi terminales lapides Allemannorum et Burgundiorum constinia distinguebant, castra sunt posita.
  2. Kremer rhein. Franzien. 30 hat schon die alte mainzer kirchliche Diözesaneintheilung in Archidiaconate benutzt, um darauf den Umfang seiner sämmtlichen Gaue zu bauen und in dem Act. Accad. Theod. palat. IV. 147 sagt er: „Unter den Entdeckungen unserer Zeit, hauptsächlich der Geschichte, ist diejenige, daß die Gauen, in welche Deutschland getheilt gewesen, sich nach dem Laufe der Gewässer gebildet haben und daß darauf auch die geistliche Eintheilung der Diözesen nach den Gauen eingerichtet worden, eine der vornehmsten.“
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Karl Anton Schaab: Geschichte der Stadt Mainz. Band 3. Mainz 1847, Seite 10. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_der_Stadt_Mainz_3_010.jpg&oldid=- (Version vom 10.11.2016)