M. v. K.: Geschichte der abgesetzten Feyertage in den ritterschaftlichen evangelisch-lutherischen Gemeinden Obbach, Euerbach, Niederwehrn | |
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von Seiten der Bauern, nicht an den lieblosesten Beschuldigungen über ihre Pfarrer, die aber dießmahl über dem herrschaftlichen Decret standhafter hielten, als im Jahr 1771. Die Sache wäre bald ins Geleis gekommen, wenn, wie zu Obbach, die Herrschaft selbst an abgesetzten Feyertagen werktägliche Arbeiten hätte verrichten lassen. Allein die Herrschaft bekennt sich zu der katholischen Kirche, in welcher alle jene Feyertage, die nun die lutherischen Gemeinden nicht mehr haben, noch streng gehalten werden. Das eigene gute Exempel mußte demnach unterbleiben, und der Zeit das Übrige überlassen werden. Je nachdrücklicher den Bitten und Vorstellungen der Bauern begegnet wurde, desto allgemeiner war nun das Räsonniren derselben. Öffentlich, in der Nähe und Ferne schwätzten sie nun von den abgesetzten Feyertagen, nahmen ihre Pfarrer deshalb waidlich her, weil die Liebe zur Bequemlichkeit allein der erste Grund alles causirten Übels seyn sollte. Kurz, auf Bierbänken und Marktplätzen vereinigte sich alles zu einem erbaulichen Chorus.
Überhaupt sträubt sich, auch sogar der weisere Landmann – aus Mißtrauen – gegen alle Neuerungen. Aber das allgemeine
M. v. K.: Geschichte der abgesetzten Feyertage in den ritterschaftlichen evangelisch-lutherischen Gemeinden Obbach, Euerbach, Niederwehrn in: Journal von und für Franken, Band 6. Raw, Nürnberg 1793, Seite 59. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_der_abgesetzten_Feyertage_in_den_ritterschaftlichen_evangelisch-lutherischen_Gemeinden_Obbach,_Euerbach,_Niederwehrn.pdf/5&oldid=- (Version vom 22.8.2016)