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welchen man diesse beobachten, prüfen und bilden sollte um nun überzeugt zu seyn, dass die Untergebenen darnach handeln, so behändigten sie ihnen die Formularien der Tabellen und Diarien, welche monathlich sollten eingeschickt werden und gaben ihnen die Instructionen, Insinuationen, Partikularien, Statuten. Man kann sich leicht vorstellen, wieviele Verwirrung, Widersprüche und Wiederhollungen darin vorgekommen sind, indem die sogenannten Mitwissenden von Ingolstadt hinwegzogen, in verschiedenen Orthen indessen bedienstet worden, und in keinem genauen Zusammenhang weiter unter der Aufsicht ihres Stifters gestanden sind.

§ 4.

Sie fühlten freilich diesse Unvollkommenheiten selbst, allein die Veranlassungen dazu, welche einzig in der zu schnellen Verbreitung des Ordens lagen, muss ihnen nicht aufgefallen seyn, und anstatt diese einzustellen, dachten sie dem Übel damit abzuhelfen, wenn sie noch mehrere mit ihrer Stiftung bekannt machen, und auch deren Beystand haben würden.

Es wurde also Kanonikus Hertel und Prof. Bader, dann Baron Bassus aus Graubünden als ehmalliger Mitschüler des Hofrath W. von der Sache vollkommen unterrichtet. In Eichstett geschahe das nehmliche mit dem Regierungsrath Freyherrn von Schreckenstein, und dem Dompropsten Grafen Kobenzln, und nun schien die Sache eine andere Gestalt zu bekommen.

Es zeigte sich, dass man eine grosse Menge der Mitglieder sehr hohe Begriffe von dem Orden beygebracht habe, dass dann ihre Ideen und Erwartungen zu hoch gespannt worden, als man je im Stande seyn würde, sie zu befriedigen, es war jedes nach einem besonderen Zweck aufmerksam, jedes nach dem Eigendünkel seines Obern gebildet, sie hatten viele willkürliche, unnütze, selbst lächerliche Anleitungen und Vorschriften unter dem legalen Vorwand als Ordens Satzungen erhalten, so dass W. seinen ersten Plan gar nicht mehr kannte. Dieses bewog nun die sämmtlichen Stifter diesser Gesellschaft, welche den Namen areopagiten sich beylegten, nachstehenden gemeinschaftlichen Schluss festzusetzen, welchen ich seiner Kürze wegen hier sogleich ganz einrücke.

§ 5.
Erstens. Solle dem areopagus die gemeinschaftliche Einsicht und Direction über den ganzen Orden zustehen.
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Leopold Engel: Geschichte des Illuminaten-Ordens. Berlin: Hugo Bermühler Verlag, 1906, Seite 83. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Illuminaten-Ordens_(Engel)_083.jpg&oldid=- (Version vom 18.8.2016)