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auf diesen Brief durchblicken, ja er liess sich zu heftigen Ausdrücken hinreissen, die Herzog Ernst sehr scharf zurückwies.

Ausserdem zeigt das nachfolgende Schreiben, wie wenig er gesonnen war, ein wirklich juridisches Verfahren einzuschlagen, sondern nur gewaltsam vorzugehen beabsichtigte:


Copia Schreibens von Sr. Churfürstl. Dchlt. zu Pfalz an den Herrn Herzogen von Sachsen-Gotha dda München d. 6. Sept. 1787.

P. P.

Warum Eure Lbd. unsern freundschaftlichen Ansinnen in betref des Weishaupt, nicht zu willfahren, sondern denselben in gesandschaftlichen Diensten beizubehalten und ihn Dero Protection noch ferner dadurch angedeihen zu lassen für gut befinden, ist Uns aus Dero Schreiben vom 29ten Aug. wider alle Erwartung zu vernehmen gewesen.

Nimmermehr kann sich der Weishaupt rühmen, dass er unserer Dienste in Gnaden entlassen worden seye. Er war schon vorher in grossem Verdacht, dass er der studirenden Jugend durch verbotene Bücher und sonst bös und religionswidrige Principia beygebracht habe, weswegen er auch statt der Pension, welche ihm bey seiner Entlassung lediglich in Rücksicht auf Weib und Kind angetragen, aber trotz- und hochmüthig ausgeschlagen worden ist, vielmehr inquirirt und abgestraft zu werden verdient hätte, sofern Wir Uns nicht eines so gefährlichen Mannes noch lieber auf solche Art zu entledigen, als Unsere Universitaet durch eine scharfe Inquisition und Strafe verschreit zu machen für rathsam erachteten.

Nebst dem war uns damal noch ein verborgenes Geheimniss, was sich erst nachher durch die bei dem Zwack und Baron Bassus erfundenen Schriften wider ihn aufgedeckt hat.

Wir wussten von der Blutschande, welche er mit seines Weibs Schwester verübt, noch so wenig, als dem sub conatu proximo attentirten Kindsmord, und eben so wenig war uns bekannt, dass er der Stifter und sogenannte General der in unsere Landen so weit verbreiteten illuminaten Sect seye, wodurch man unter dem Blendwerk der Wahrheits-Aufklärung und Sittenverbesserung die christliche Religion zu stürzen, dem völligen Unglauben dagegen einzuführen, in das Jus vitae et necis Collectarum aritrivi und andere landesherrliche Vorrechte einzugreifen von den Mitgliedern einen beschworenen und unbegrenzten Gehorsam zu fordern, all jene, welche nicht von

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Leopold Engel: Geschichte des Illuminaten-Ordens. Berlin: Hugo Bermühler Verlag, 1906, Seite 238. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Illuminaten-Ordens_(Engel)_238.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)