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wahrgenommen, das Ding hat doch in Zweybrück gut reussirt; denn den Abend wo ein gewisser schrieb, »das Überschickte hat guet reussiret« starb auch der Prinz. Ihm schauderte vor dem Ausdruck und gienge davon, weill er ohnehin nichts mehr da zu machen hatte.« — —


Dieser Prinz war der Erbprinz von Zweibrücken, Sohn des Karl August, durch dessen Tod der Bruder des letzteren[WS 1], Maximilian Joseph, der spätere erste König von Bayern, Herzog der Pfalz und Nachfolger des Kurfürsten wurde. Der plötzliche Tod des Prinzen am 21. August 1784 hatte zu dem Gerücht Veranlassung gegeben, er sei vergiftet worden. Natürlich konnte nur das aqua tofana der Illuminaten dieses Verbrechen bewerkstelligt haben, und dieser Verdacht sollte unbedingt erregt werden. Die Illuminaten sollten sich das Recht über Leben und Tod ihrer Mitglieder vorbehalten haben, dazu brauchten sie das Gift, sowie zur Racheausübung gegen andere Personen. Mändl schob ein ähnliches Vergehen auch den sämtlichen Freimaurern zu und sagte:


»Belangend aber das jus vitae et necis ist dieses für einen Illuminaten kein neuer Vortrag, denn alle Freymaurer Logen auf Gottes Erdboden exerciren das jus gladii und haben sogar ihre Kerker um denen nach ihrem System fehlenden den Prozess zu machen, und der grösste Prinz, sowie der geringste Bürger wird so aufgenohmen, dass, wenn man ihn fraget, ob er das Licht sehen wolle, und ihm der erste Oberaufseher die Binde von den Augen abnihmt, ein Feuer aus einer mit Kalkstein gefüllten Maschine mit denen Worten anblasset — »sic transit gloria mundi« — so stehen alle Brüder mit entblösstem und gegen den Aufzunehmenden haltenden Degen, der erschröckliche Bruder aber sezet seinen Degen auf des Aufzunehmenden Brust, und der Meister vom Stuhle spricht diese Worte, hier siehst du alle Brüder in Waffen dich zu verteidigen, so lang du ein Mitglied bleibst, aber auch dich zu verfolgen, wenn du einst meineydig werden solltest; und daher haben die Illuminaten sich vielleicht das Römische Recht angemasst.«


Mändl wurde gefragt, ob er seine Aussagen beschwören würde. Er bejahte es und leistete den Eid am 24. August 1787 ungescheut des so leicht nachzuweisenden Meineides. Er fühlte sich sicher und setzte sogar durch nachstehende Angaben seiner

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: letzeren
Empfohlene Zitierweise:
Leopold Engel: Geschichte des Illuminaten-Ordens. Berlin: Hugo Bermühler Verlag, 1906, Seite 337. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Illuminaten-Ordens_(Engel)_337.jpg&oldid=- (Version vom 21.6.2019)