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beträchtlichen Städten seines ihm angewiesenen Districts, Logen der drey ersten Fr. Mr. Grade angelegt, und in solchen gute, moralische, angesehene, wohlhabende Leute aufgenommen werden, wenn diese auch sonst zu unsern höhern Zwecken nicht brauchbar sind.

2. Die Constitution muss das geheime Capittel in der Landes Sprache, nach dem Formular (Beylage A.) auf den weltlichen Namen des Meisters vom Stuhl ausfertigen, der zuerst dieses Amt bekleiden soll.

3. Sind schon Logen der andern sogenannten Freymaurer-Systemen dort etablirt; so soll man entweder daneben eine ächte anlegen, oder wenn dies wegen Unbeträchtlichkeit des Ortes oder anderer Umstände wegen, nicht anginge; so soll man in jener Loge heimlich das Übergewicht zu erhalten, und dieselben entweder zu reformiren oder zu sprengen suchen.

4. Will jemand das Recht der Erlauchten Obern, Logen zu errichten, bezweifeln, so sagt man ihm, man erlaube ihm das gern. Das gute, neue, wahre sey allein ächt, und wenn er irgendwo etwas besseres, wichtigeres, nützlichere für die Welt, neueres und wahreres, mit eben so leichter Mühe erhalten könne, so solle er dahin gehen und nur sagen, er seye von uns betrogen.

5. Man soll unsern Leuten wohl einprägen, dass sie sich hüten, ohne ausdrückliche Erlaubnis der Obern, keine von den sogenannten Logen zu besuchen, welche von England aus, oder sonst constituirt worden sind, und welche, ausser einem unterschriebenen und untersiegelten Briefe, einigen Sinnbildern, welche sie gar nicht oder gänzlich falsch verstehen, und einigen nichtssagenden Ceremonien, von der wahren Freymaurerey, ihren hohen Zwecken und ihren höchsten Obern nichts wissen. Auch kann aus sehr viel Gründen, nicht leicht jemand von ihnen, obgleich sehr würdige Männer darunter sind, bey unsern Logenversammlungen zugelassen werden. Nur eine Loge ist in Deutschland, die nicht mehr mit unsern höchsten Obern in Verbindung, aber doch aus ächter Quelle constituirt worden ist. Allein sie arbeitet nicht mehr.

6. Obgleich jeder Minerval Freymaurer werden muss, so muss er doch nicht merken, dass man ihn dazu bewegen will, und dass seine weitere Beförderung davon abhängt, sondern es muss wo möglich der Wunsch bey ihm ganz von sich selbst entstehen. Bittet er nun um die Erlaubnis Freymaurer zu

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Leopold Engel: Geschichte des Illuminaten-Ordens. Berlin: Hugo Bermühler Verlag, 1906, Seite 360. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Geschichte_des_Illuminaten-Ordens_(Engel)_360.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)