Seite:Geschichte des Marktfleckens Grönenbach S008.jpg

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1136 am 27. Mai wurde die Grönenbacher Pfarrkirche vom Augsburger Bischof Walter konsekriert, und laut Baumann war im Jahre 1150 ein gewisser Bertold Pfarrer in Grönenbach.


7. Grönenbach unter eigenen Adelsgeschlechtern im 8., 9. und 10. Jahrhundert.

Angebliches Wappen der Herren von Wolfertschwenden nach Siebmacher.

Der Landbesitz war in Schwaben bei Einwanderung der Alemannen 496 nach „Hundertschaften“ verteilt worden; diese nannte man Mark oder Markschaft; wie viele solcher Markschaften anfänglich in Schwaben bestanden, ist unbekannt. Jeder Freie bekam dann von der Mark als Eigentum eine Hofstatt mit Grund und Boden um die Hofstatt, die man Baindt (abgebunden, losgebunden von der Almand, algimeinda) nannte. Dazu hatte jeder Freie noch das Recht, von der Mark durch Rodung unbebauten Boden in Besitz zu nehmen und zu kultivieren; diese Besitznahme geschah in feierlicher Weise mittelst Umganges unter Zuziehung von Zeugen und durch tatsächliches ununterbrochenes Bewohnen desselben während dreier Tage und Nächte und durch Einzäunung und Abgrenzung desselben. Das war das sog. „Bifangrecht“. Die Adeligen des Volkes sowie der Herzog hatten schon anfänglich bei der Grundverteilung größere Parzellen zu eigen bekommen. So hatten auch adelige Schwaben, die sich bald Edle von Wolfertschwenden, bald Edle von Ochsenhausen, bald Edle von Grönenbach benannten, in Grönenbach, in Wolfertschwenden und in der Gegend von Ochsenhausen bedeutenden Grundbesitz erhalten und siedelten daselbst ihre Leibeigenen an zu den übrigen Freien, die an diesen Orten von der Mark oder Hundertschaft ihre freie Hofstatt mit Baindt erbauen konnten.