Seite:Geschichte des Marktfleckens Grönenbach S018.jpg

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Landvogt Jakob Truchseß zu Waldburg mußte diesen Verwandten aus der Friedericianischen Rotensteiner Linie ihr Recht besiegeln durch einen förmlichen Rechtsspruch; trotzdem aber riß Ludwig seinem Vetter Gerwig dem Jüngeren auf dem Tourniere zu Heidelberg, weil er meinte, derselbe sei wegen seiner Heirat nicht tournierfähig, sein Wappen herab. Diese Verwandten Rotensteiner der Falkenlinie ließen sich auch diese Zurücksetzung und Ausschließung vom Erbe gegenüber den bevorzugten Pappenheimern nicht ruhig bieten; sie erregten einen Rechtsstreit, der selbst in Fehde ausartete. Die Rotensteiner Falken und Woringen-Ebenhofen griffen zum Schwerte. Die Pappenheimer wandten sich an den 1488 errichteten schwäbischen Bund (gestiftet zur Aufrechterhaltung des Landfriedens) um Abhilfe. Sie erhielten auch von demselben am 24. Juni 1501 zwanzig Knechte als Besatzung nach Grönenbach. Zwei Jahre später aber gelang es Arbogast und Achar von Rotenstein, den Marschall Heinrich von Pappenheim mit seinen Knechten niederzuwerfen. Derselbe mußte schwören, sich ihnen binnen Monatsfrist auf der Burg Hohenwart im Aargau, welche dem Schwager der Rotensteiner, dem Herrn von Hallwill gehörte, zu stellen. Der Pappenheimer war willens, seinen Schwur zu erfüllen, wurde aber von Jörg von Freiberg auf dem Wege nach Hohenwart im Auftrage des schwäbischen Bundes, der diesen Schritt für rechtswidrig ansah, gefangen genommen und auf das dem Melchior von Stein gehörige Schloß Reichenburg gebracht, wo er auf Befehl des Bundes einige Zeit unfreiwillig zubringen mußte. Zwar befahl der Bund im Namen des Königs am 19. Jänner 1505 den beiden Teilen Ruhe zu halten, die Gefangenen freizugeben und vor dem Abt in Kempten den Streit lehensrechtlich schlichten zu lassen; aber dieser Befehl bewirkte keine dauernde Ruhe; im Gegenteil, als das Kemptner Lehensgericht zugunsten der Pappenheimer 1506 erkannte, griffen die Rotensteiner abermals zu den Waffen und zwangen die Leute der Marschälle, ihnen zu huldigen. Erst als der Bund am 9. Oktober 1508 beschloß, den Pappenheimern 15 Mann zu Roß und 70 zu Fuß nach Grönenbach zu senden, und falls die Ruhe bis Martini d. J. nicht hergestellt sei, noch weitere 100 Reisige und 2000 Knechte mit Geschütz gen Memmingen zu schicken, gaben die Rotensteiner nach und bequemten sich zur Annahme des Urteils, das 1508 die k. Regierung zu Innsbruck gefällt hatte und das den Rotensteinern lediglich die Burg Rotenstein, den Pappenheimern aber das gesamte übrige Erbe Ludwigs von Rotenstein zusprach; jedoch schon 1514 verkauften die Rotensteiner ihre so heiß umstrittene Stammburg auch noch an die Marschälle. Auch in diesem letzteren