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und dem Zuge damaliger Zeit folgend, eine Wallfahrt ins hl. Land nach Jerusalem angetreten. Philipp jedoch änderte mit seinem Bruder Wolfgang den Plan in Venedig, und sie kehrten in die Schweiz zurück nach Zürich. Allda lernten sie einen reformierten Prädikanten, einen ehemaligen Eisenhändler, wahrscheinlich der erste reformierte Prädikant in Grönenbach, „Bächli“, kennen und nahmen selber den neuen Glauben der Schweizer an. Sobald Philipp heimgekommen, vermochte er seine Untertanen in Grönenbach, Rotenstein, Teinselberg, Herbishofen, Ittelsburg und Herbisried ebenfalls dazu, daß sie den schweizerischen reformierten Glauben annahmen nach dem in damaliger Zeit allgemein üblichen Grundsatze: „Wer Herr der Gegend, ist auch Herr über die Religion seiner Untertanen,“ d. h., der jeweilige Landesherr hatte das Recht, seine Untertanen zu zwingen, daß sie denselben Glauben bekennen mußten, den der Landesherr bekannte.

Sein Bruder Christoph blieb zuerst noch einige Zeit in der Schweiz, zog dann nach Frankreich und starb dorten kinderlos. Der dritte Bruder Wolfgang soll die Wallfahrt nach Jerusalem wirklich ausgeführt haben. Anno 1563 pilgerte sein Vetter Alexander von Pappenheim ebenfalls ins Heilige Land, wie laut einer Urkunde im Reichsarchive München Stift Grönenbach besagt: „Am 10. Sept. 1563 bezeugt Fr. Bonifaz, Guardian auf dem Berge Sion in Jerusalem, daß Alexander von Pappenheimb, Erbmarschall, die heiligen Orte in Jerusalem besucht hat.“ Daß Philipp von Pappenheim bei Einführung der Reformation in seinen Gebietsteilen wohl nicht so ganz selbstlos zu Werke gegangen, dürfte wohl daraus hervorgehen, daß er sofort schon 1559 einen Angriff auf das Chorstift Grönenbach, dieser frommen Stiftung Ludwig von Rotensteins, unternahm. Laut Urkunde im Neuburger Kreisarchiv d. d. 26. April 1662

„hat sich anno 1558 die Religion bey der Herrschaft Rotenstein zertrennet und ist selbige calvinisch geworden; gleich selbiges Jahr wie auch anno 59 hat solche Herrschaft alsobalden angefangen, alle Stüfftsgefäll bey Ihren Untertanen zu arrestiren (in Beschlag genommen), dem Stüfft die Gefäll zu entziehen und die kathol. Herrschaft Grönenbach unter Alexander von Pappenheim genetigt, daß man von des Stüffts Gefällen dem Calvinischen Prädicanten 200 fl. Jährlich geben müessen und weilen nun die Stifftseinkommen merklich geschmölert worden und die bisherigen 6 Stüfftsherrn nicht mehr haben können unterhalten werden, hat man blos mehr 4 Priester angestellt bis adannum 1577; allda den 30. May haben beede Herrschaften Philipp und Alexander einen Vertrag gemacht, crafft dessen, daß hinfüran im Stüfft mehrer nit denn 3 Priester sollen aufgestellt und denselben neben dem Essen und Trinken jährlich 120 fl. an gelt, dem Prädicanten 200 fl., dem calvinischen Schuelmeister 16 fl. und 2 Malter Roggen gegeben werden und im fall yber solche Ausgaben