Seite:Geschichte des Marktfleckens Grönenbach S040.jpg

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a) das kays. Conservatorium allein die Stifftskirch in Grönenbach, darinnen sich dieselben zur Zeit der Impetrirung befunden, vor künfftigen Wirren und Attentaten zu conserviren, gar nit aber die vorhergegangenen mutationes und innovationes zu revociren angesehen;

Fürstabtliche Feste, Schloß Liebenthann bei Obergünzburg.

b) sey solches Conservatorium von der Reg. K. M. noch nie confirmirt;

c) seyen Fugger und Pappenheim gedachten Stiffts weltliche Patroni und Castenvögt, die sich der weltlichen Administration nit gern begeben werden, sonderlich wegen ihrer langwährenden possession;

d) da die Abschaffung de facto fürgenommen würde, Pappenheim leicht ein mandatum restitutorium auswirken könnte tum ex capite possessionis diuturnae, als daß dergleichen weltliche Administration ex canonibus et generali consuetudine sich wohl justificiren lassen.“