Seite:Geschichte des Marktfleckens Grönenbach S057.jpg

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Prediger allda leiden und dulden müssen. Daß unlängst zur hochsträflicher Verschimpfung der Priesterschaft und Religion ein rotensteinischer Undrthan Ime selbsten von Kindern ein Meßgewand, Stoll und Manipul gemacht und mit demselben öffentlich aufgezogen sein solle, solches ist der purlautere erdichte Ungrund; waist es auch der Dechant und hat selbsten gehört und gesehen, daß es allein seine aigenen Zuhörer, etliche junge Buben, gethan haben, darunter sein Dechants Schwesters Sohn, den er bei sich im Stifft hat, einer gewesen und mit im Dorff herumbgegangen und zum Chor gesungen. Die geben gleichwol aus, Er, Dechant, habe etlichemalen an sie gefragt, ob sie solche That uff Jergen Einsiedler, Evangelischen Pappenheimbschen Underthanen legen möchten, das sie aber nit thuen können“ (also nur Bubereien).

Jetzt folgen die schon früher erwähnten Anklagen Weidlins gegen den Dechant „wegen Spinnstuben und Hofstatthalten im Styfftshause, ebenso die ungerechte Ausstossung seiner getrewen Magd“ und das Vorkommnis mit des Gärtners Weib, was alles wohl objectiv nicht ganz mit der Wirklichkeit zusammenstimmen dürfte. Nunmehr folgt ein interessanter Passus über die Erlangung des Kaiserlichen Protektoriums für den rotensteinischen Verwalter Weidlin seitens seines Herrn, des Erbmarschallen Caspar Gottfried von Pappenheim. „Weylen das Styfft Kempten dem Erbmarschallischen Rotensteinischen Verwalter Georgen Weidlin in unterschiedlichen Einfällen als anno 1613 mit 1300 bewährten Männern zue Roß und Fueß, anno 1624, 1629, 1635, 1637 und 1639 armata manu zugesetztet, denselben beizufachen, ime Vieh und Roß, Kleider, Gewehr, briefliche Documente, schrifften und andre sachen per spolium entführt und nachmahlen unziemlicher Weis zugemuetet in des Styffts Kempten Dienst mit hindansetzung seiner Pflichten sich wider seinen aigenen Herrn gebrauchen, zu lassen aber uff sein Verwaigern solcher zugemueteter praevarication, ihne und seinen Sohn gewaltettig gefangen, als Übeltäter verwahret hin und wiedergeschleppt, entlich auch ein unrechtmeßiges gelübdt abgenötigt, daß er sich uff erfordern bei straff, leib, Hab und gueths wiederumb stellen wolle, dazue ihme aus seinem Haus umb 8 fl. 36 kr. Wein wider versprechen unbezahlt abgenommen, alß hat H. Caspar Gottfried v. P. beim Kayser dero Kayserlichen protectorium anno 1640 unterthennigst ausbitten müessen.“ Ebenso wird bestritten, daß Weidlin „des Stiffts nechst geweßten Dechant“ ärgerlich mit Schlägen traktiert haben soll; es soll damit folgende Bewandtnis haben: „Als besagter Dechant im Würthshauß zue Grönenbach In Erbmarschallischen