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ich eh heut gleich den HH. Conservatores als Augsburg und Kempten auch berichte, die sich zwar des Wesens eifrig genug annehmen; alleinig, weil die Völker (feindliche Heere der Schweden und Franzosen) noch im landt seien, melden sie, man müesse die Gewalt vor Recht solange gehen lassen, bis es einst anders werde.“

18. Vom westfälischen Friedensschlusse 1648 an,
sog. „Restitutio in integrum“.

Die Hauptaufgabe nach dem Friedensschlusse auf westfälischer Erde war, Deutschland selbst wieder zu pazifizieren und die in den schrecklichen Kriegsjahren zerütteten und verworfenen Verhältnisse, besonders die religiösen Wirren zur Ruhe zu bringen; deshalb wurden vom Kaiser für alle Kreise Deutschlands sog. Exekutions-Kommissäre ernannt; für den schwäbischen Reichskreis wurden, wie bereits früher schon gesagt, der Bischof von Konstanz und der Herzog von Württemberg aufgestellt. Als „Normaljahr“, annus normalis, d. h. als Ausgangspunkt bei Schlichtung und Entwirrung, aber auch bei Fixierung und Festlegung der religiösen Verhältnisse galt der 1. Jänner 1624, d. h. alle Verhältnisse in religiöser Beziehung mußten nach dem westfälischen Friedensschlusse genau so hergestellt werden, wie es an dem betreffenden Orte am 1. Jänner 1624 war; das war nun für die Herren Exekutions-Kommissäre keine kleine Aufgabe, diese sog. restitutio in integrum ganz unparteiisch und gerecht festzustellen, da ja bereits 25 Jahre verstrichen und diese restitutio in integrum andrerseits für die Orte mit religiös gemischter Bevölkerung von einschneidendster Bedeutung war, indem alle innerhalb der 25 Jahre erfolgte Änderung aufgehoben und der Zustand wie anno 1624 am 1. Jänner wiederhergestellt werden mußte. Die beiden kaiserlichen Kommissäre fingen in Kaufbeuren mit ihrer Tätigkeit an; schon dorten wurde von den Reformierten in Grönenbach ein Bittschreiben eingereicht wegen Abhaltung ihres Weihnachtsfestes, wozu sie die Erlaubnis zur Feier in der Stiftskirche sich im Dezember 1648 erbaten, aber nicht erhielten.

Ebenso reichte der pappenheimisch-rotensteinische Verwalter Josef Jenisch am 15. April 1649 an die zwei kaiserlichen Commissarii ein Schreiben ein, worin er dieselben aufforderte, die Pappenheimer wieder zu restituieren, wie es am 1. Jänner 1624 gewesen sei, und das Exerzitium der calvinischen Religion wieder zu introduzieren, denn die Pappenheimer hätten seit unfürdenklichen Zeiten