Seite:Geschichte des Marktfleckens Grönenbach S078.jpg

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protectorii und auf grund der hohen Obrigkeit wird allen rotensteinisch-pappenheimischen Underthanen befohlen, den dem Stüfft Grönenbach und Heiligen schuldigen Zehend, Gült und Zins zu entrichten, da man vernommen, daß Weidlin Arrest darauf gelegt und diese Zahlungen an das Stifft als rothenst. Verwalter verboten habe. Würde auch sich einer oder der andere gelüsten lassen, gemeltem Stifft die Schuldigkait zu waigern, solle es bey solchen neben vorbehaltener schwerer Straff wieder unausbleiblich aufs neue gesucht und gefordert werden. Deßgleichen legten die anwesend Gaistl. und weltl. Räth des Stiffts Kempten am 31. July 1649 an die beeden Kays. subdeleg. Commissarii Bischof v. Constanz und Herzog v. Württemberg gegen Weidlin Beschwerde ein wegen einer neu aufzubauenden Kirche reform. religionis zu Grönenbach. Dem am 19/9. May ertailten beschaid der beeden Kays. Commissarii direkt entgegen understehen sich der pappenheimisch Verwalter Weidlin und sein Anhang, statt, wie der beschaid (Lindau) lautet, das Simultaneum in der Spitalkirche zu üben, also die alte verbrannte Spitalkirche im Verein mit den Katholiken wieder zu erbauen, iezt auf einen gantz absonderlichen Platz nächst der Stifftskirche zur Hinderung des kath. Gottesdienstes eine neue Kirch oder Predighaus aufzubauen und zu solchem und allem deß Stiffts Zehenden und Gefäll bey den Calvinern de facto und eigentettig wider das kundbare Herkommen und in anno 1624 1mo Januario auch vor und nach ruhig gehabten possession Arrest zu nehmen und hiedurch das kath. Exercitium aus Mangel notwendiger hiezu gestiffteten Unterhalts bald gar aufhören müeßt und wegen neuen Anbau gehindert würde; bitten daher um eine Inhibition gegenüber Weidlins novum opus im Kirchbauen an dieser neuen Stell und Arrestirung der Zehendten.“

Gegenüber diesem allem suchten sich nun die rotensteinischen Beampten, Weidlin an der Spitze, „in einem vom 1./11. August 1649 abgefaßten Requisitions Zeddel, insinuirt durch Notar Josaphat Weinlin, Bürger und Rathsschreiber der Reichsstadt Memmingen, zu rechtfertigen. Fürs erste legten sie vor diesem Notar enixissime Protest ein gegen das Einspruchsverfahren des fürstl. Stiffts Kempten in sachen Arrest der Zehenden und Neubau des calv. Predighaus; protestiren im namen des H. Philipp v. Pappenheim ihres Herrn. 2. Sie hätten dem Stifft Kempten in bürgerlichen und in Civilsachen kein Gelübde gemacht, sondern ihrem gdg. H. v. Pappenheim. 3. Die landesfürstl. Obrigkeit des Stiffts Kempten über Grönenbach sei durch den Vertrag anno 1575 – aufgerichtet zwischen Stift Kempten und den