Seite:Geschichte des Marktfleckens Grönenbach S080.jpg

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und Commissarii schuldig, und des weiteren die Rücksichtnahme auf seine Agnaten, die demselben (calv. oder luthrischen) Glaubensbekenntnisse zugehören, lege ihm Hindernisse.“ In ganz gleichem Sinne schrieb der Vetter vorgenannten Philipps von Pappenheim, der ebenfalls wieder katholisch gewordene Wolff Philipp von Pappenheim, an den Stiftsdekan Nikolaus Brunner in Grönenbach d. d. 4. Mai 1649, der mit der gleichen Bitte und derselben Insinuation wie der bischöfl. Administrator an Philipp von Pappenheim herangetreten war, in dessen Namen ablehnend und negative. Es soll hiemit den beiden Erben des Reformators Philipp von Pappenheim anmit kein Vorwurf erwachsen, aber was eben Philipp, Reformator in Grönenbach, tun zu dürfen sich für berechtigt hielt, das gleiche Recht der Gegenreformation hätten diese beiden kath. Erben Philipp und Wolff Philipp ebenfalls gehabt, da zudem in diesen Jahren und weit länger noch der barbarische Grundsatz Geltung hatte: „Der Landesherr bestimmt die Religion seiner Untertanen, und wer sich nicht fügt, der fliegt.“

Unter Wolff Philipp wurde auch die Theinselberger Kirche, die der hl. Afra, Martyrin, geweiht war und in den Besitz der Calviner übergegangen war, wiederum den Katholiken zurückgegeben. Im hiesigen Pfarrarchiv in einem alten Matrikelbuche ist folgender Eintrag darüber: „Deo optimo Maximo, Omnipotenti sit sempiterna Laus, Honor Virtus et Gloria. Ad perpetuam rei memoriam. Ego indignus Canonicus Philippus Jacobus Ettlinger, Tyrolensis, Suazensis cum assistentia divinâ nec non Illustrissimi Comitis de Pappenheim (Wolff Philipp) primum sacrum in Aedibus S. Afrae in Deisslperg (Theinselsberg) die 9. Februarii 1663 legi et ex Calvinistico gremio ac potestate has sacras aedes obripui ac in integrum quisquis successor restituet.“ Aber schon 1666 räumte Wolff Philipp zu Pappenheim, Landgraf zu Stühlingen, auf Vorhalt von Churbrandenburg, Chursachsen, Braunschweig und Hessenkassel, die sich auf Anruf seitens der dortigen Prädikanten in Herbishofen und Theinselberg der Calviner dieser Gegend annahmen, diese St Afrakirche zu Theinselberg wiederum dem Exercitium calvinisticum ausschließlich ein.

Von diesen Kämpfen der Katholiken und Calviner um den Besitz der St. Afra-Kirche auf dem Theinselsberg in diesen Jahren gibt auch Kunde der herzliche Brief, den die Witwe-Mutter des Wolff v. Pappenheim d. d. 12. März 1663 auf Schloß Rotenstein schreibt, worin sie bemerkt: „Es werden gewiß die Unterthanen dem H. Sohn eine Supplication yberschicken; es ist nämlich neulicher Zeit des Herrn Sohnes Unterthanem ainem, so catholisch, das Weib gestorben; so hat man ihr