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geweßten Spitalschreiberen zu Memmingen verordnet, denselben von den Pappenheimisch Rotensteinischen Underthanen alle dem Stifft schuldige Zins, Rent, gült und Zehenden einziehen und das Evangelische Ministerium davon unterhalten lassen.

Es hat aber der Fürstl. Stifft Kempten nit allein am 16. Febr. 1624 den evangelischen neue bestellten Meßner Jergen und Michael Heußen, Vater und Sohn, gefänglich nacher Liebenthann geführt, examinirt, allda etliche Tag gefangen gehalten und letztlich wieder entlassen (6), sondern auch den 23. Dez. anno 1625 durch einen schriftl. Bevelch (7) den reformirten Prediger zu Grönenbach gar ausgeschafft und den 26. Martii gefänglich nach Liebenthann schleppen, allda ihne eine Uhrfehde, Azung und Geldstraf abnötigen lassen (8). Was dann zur Erledigung besagts H. Predigers hierunter für Schreiben gewexelt worden seien, besagen Belege 9, 10, 11, 12, 13. Weilen nun kein reform. Evangelischer Prediger zu Grönenbach mehr geduldet werden wollen, so hat H. Maximilian Erbmarschall einen anderen der Augsburger Confession aufgestellt, so H. Johann Hörmann zum Prediger angenommen, und solches dem Fürstl. Stift Kempten notificirt. Es haben aber Ihre F. F. Gd. Gd. zu Augsburg und Kempten denselben ebensowenig als zuvor den Calvinischen allda leiden wollen, sondern gleichfalls innerhalb 8 Tagen wiederumb zu amoviren und der Religion halber in Grönenbach nichts zu innoviren begehrt, allermaßen aus den deswegen hinc et inde gewechselten Schreiben 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23 weitläufiger zu finden. Hierauf hat H. Maximilian Erbmarschall den Herzogen zu Württemberg als Kreis-Obristen umb Hilf und Rat angerufen, ihre F. Gndn. auch wieder geantwurtet und zugleich nach Augsburg und Kempten geschrieben 24, 25, 26. Diesem nach ist uf 3. Mai 1626 ein gütl. Tractation nacher Dillingen veranlaßt und daselbsten diese Sachen jedoch uf der nit erscheinenden Interessenten Ratification ein Vertrag aufgerichtet worden 27, 28. Jedoch ist solcher Vertrag ex parte Augsburg, Kempten und Fuggers wiederumb retrahirt und abgeschrieben worden. Es ist aber der aufgestellte lutherische Prediger H. Johann Hörmann in seinem in der Spitalskirchen anvertrauten Kirchendienst bis anno 1629 uf sein Ableiben verblieben, hernach an seine Statt H. M. Johann Jacob Trautmann von Tübingen erfordert und beede H. Prediger sampt dem Schulmeister und Meßner von den Stiftsgefällen besoldet und erhalten worden.

Den 13. Octobris 1627 auf H. Maximilian Erbmarschallen beschehen untertänigs Anrufen haben Ihre F. Gdn. zu Württemberg beeden Fürsten zu Augsburg und Kempten abermalen zugeschrieben, bei den Ihrigen die Tätlichkeiten wider Ihren H. Erbmarschallen abzustellen und sich dies orts an vorhin ergriffenen Auftrag rechtens begnügen zu lassen, 29 und 30. Den 11./21. Aprilis anno 1632 haben die Reichs Erbmarschallische Rottensteinische Beampten Ihre F. Gndn. zu Kempten untertänig ersucht, Ihres H. Antecessoris angelegte Verbot zu Grönenbach geruewiglich hergebrachten reformirten evangelischen Religions Exercitii und dem beigefangenen Prediger abgetrungene Uhrfed zu casssieren, das Evangel. Exercitium unverhindert in der Pfarrkirchen forttreiben und dem Prediger sein abgenommenes Geld restituiren zu lassen, weilen aber Ihre F. Gdn. damalen abwesend sich hierüber nit resolvirt, ist dem anwesenden Kapitularen H. Joachim Freiherren zu Gravenegg hierumben