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Gegen diese Ravensburger Signatur, die ja im Grunde nur eine Wiederholung und Bekräftigung der Lindauer Signatur darstellt, erhoben sich die Konservatoren, Fürstbischof von Augsburg, Fürstabt von Kempten und Graf Bonaventura Fugger, und legten beim kais. Reichshofrat Beschwerde ein, da die beiden kais. Kommissäre sowohl in Lindau wie in Ravensburg bei der Frage nach dem Zustande in Religionssachen im Normaljahre in Grönenbach präzipitanter gehandelt hätten. Insbesonders energisch trat der Bischof von Augsburg, Sigmund Franz, von 1646–1665, aus dem Erzherzog Österreichischen Hause, und ebenso dessen Generalvikar und Suffraganeus auf, um in der Grönenbacher Gegend den reformierten eingedrungenen Neuglauben wieder gänzlich zu exstirpieren. Schon am 31. Aug. 1651 war den vorigen Kommissären aufgetragen worden, „daß sie das negotium der calv. Prädicanten in Grönenbach erlödigen, ihre Commission ungesaumbter fortsetzen und dasjenige, was der Friedensschluß vermag, zu verfügen.“ Aber seitens des k. Kreisdirektoriums, das seinen Sitz in Stuttgart hatte, wurde die Sache dilatorisch behandelt, so daß bis Jänner 1654 keine Antwort, kein Entscheid über Fortbestandsberechtigung des calvinischen Exerzitiums und Einhebung der Stiftsgefälle erfolgte, weshalb der Augsburger Domherr Rudolf Schad auf des Weihbischofs Gutachten, d. d. 30. Jänner 1654, an Grafen Bonaventura Fugger schrieb, weilen vom Kreisdirektorium in so langer Zeit nichts erfolgt, man solle nunmehr „köcklich“ fortfahren.

Wappen der Grafen von Fugger-Kirchberg.

Interessant ist auch der Versuch seitens des Grafen Bonaventura Fugger, von dem Lindauer und Ravensburger Bescheid und von der Regulierung dieser religiösen Wirren und Stiftsstreitigkeiten seitens der zwei kaiserl. Kommissäre ganz abzugehen und die Sache als reine Privatsache zwischen den beiden kath. Herrschaften Fugger und Pappenheim auszutragen. Genannter Graf Bonaventura Fugger schreibt nämlich von München aus, datiert 3. März 1655, an Fürstl. Gnaden Propst in Ellwangen, das damals mit Augsburg verbunden war, „daß auch Graf von Pappenheimb jetzt zur Einsicht gekommen seye, daß Er