Seite:Geschichte des Marktfleckens Grönenbach S090.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
– 90 –

Fugger sich der Sachen recht angenommen, da man doch wohl waist, daß 1624 kein calvinischer Prädicant, vil weniger eine Kirche dagewesen.“

Im Jahre 1665 erwirkte das Hochstift Augsburg vom Kaiser sogar „ein Excitatorium wegen Abstellung des Calvinisch vermeinten religions Exercitii“ in Grönenbach; denn laut Schreiben der bischöfl. Regierungsräte zu Dillingen (bischöfl. Residenzschloß daselbst) an Fürstl. Gnd. Sigmund Franz in Ellwangen d. d. 13. April 1665 machten dieselben Mitteilung, „daß sie das Orginal des Kayserl. Excitatorii wegen Abstellung des Calv. vermainten religions Exercitii in Grönenbach an das Kreisdirectorium nach Stuttgart eingesendet haben; der Erfolg aber lasse lange auf sich warten und so ersuchen sie um Antwort, ob nicht die beeden Herrschaften Fugger und Pappenheimb vigore (in krafft) instrumenti pacis als der Enden ungezweifelte Herrschaft die sachen möchten facilitiren lassen.“


24. Nordische Hilfe für die Reformierten in Grönenbach i. J. 1666.

Nach menschlicher Voraussicht wäre die reformierte Religion in Grönenbach und Umgebung in diesen Jahren ihrem Ende entgegen gegangen, wenn nicht derselben in den protestantischen norddeutschen Reichsständen, deren Hilfe von den Grönenbachern angerufen worden, Helfer entstanden wären. Schon am 20./30. Juli 1666 reichten die Abgesandten der Churbrandenburgischen, Churpfälzischen, Braunschweig-Zellischen, Hessen-Kassel’schen Fürsten auf dem Reichstage zu Regensburg an Wolf Philipp, Marschall von Pappenheim, als Herrn der rotensteinischen und pappenheimischen Güter, eine Beschwerdeschrift ein und formulierten auf eingelaufene Klagen und Beschwerden der rotensteinischen Untertanen in Grönenbach, Herbishofen und Teinselberg die Anklagepunkte an Herrn Grafen: „Hauptklage bildete die St. Afrakirche in Teinselberg; man habe den Calvinern diese ihnen rechtmäßig zugehörige Kirche 1660 gesperrt; 1662 habe man sie allerdings auch ihnen wieder geöffnet, jedoch so, daß bei Begräbnussen, Kirchweyung, Copulationes, Beichtverhörung durch die von andren orthen hier sich eintringenden Priester der kath. Gottesdienst widerrechtlich continuirt werde; ja es seye dem Prediger zu Herbishofen zum 2. male schriftlicher bevelch zukommen, dem römischcathol. Priester den Vorzug bei Verrichtung des Gottesdienstes zu lassen; zu dessen Behilf seye neuerdings ein Altar aufgericht worden; der reformirte Meßner ufm Theinselsberg ist gegen einen kath. Mesner vertauscht worden, wozu noch das Schöne komme, daß der H. Dechant zu Grönenbach einiges Gewalt über den reformirten Prediger anmaßt,