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Wiederaufnahme der Restitutionsklärung für Grönenbach nicht mehr darauf eingehen können; er habe bereits ein Entschuldigungsschreiben an kayserl. Majestät in Beyschluß abgefertigt zur Gegenzeichnung seitens des H. Bischofs, ebenso ein Entschuldigungsschreiben an den Churfürsten von Brandenburg, welcher in einem Briefe vom 22. Jänner 1669 aus Königsberg sich an die beeden Kayserl. Kommissäre um Intercession für die Grönenbacher Reformirten gebeten, da der Augsburger Bischof aniezo eine andere Kayserl. Commission beim Kayser aufgebracht hatte, daß die ex errore erfolgte Restitution in Grönenbach de novo cognoszirt werden solle. 3tens schreibt Eberhardt weiter lege er bey ein Entschuldigungs- und Beruhigungsschreiben an die noch im Regensburger Reichstag versammelten Evangelischen Reichsständ und ebenso 4tens ein Beruhigungsschreiben an die Grafen von Pappenheim, die bey nochmaliger Aufrüttelung dieser Sachen und eventuellen Glaubensänderung in Grönenbach den Verlust ihres Fidei-Commisses befürchteten.“ Herzog Eberhard ersucht den Bischof von Konstanz, er möge ruhig diesen vier Schreiben seine Unterschrift und Zustimmung geben.

In einer Bittschrift vom 15./25. Februar 1669 nämlich hatte sich auch Wolf Philipp von Pappenheim „an die beeden Kayserl. Commissarii gewendet zum wiederholtenmale, da er zu gleichem Zwecke am 31. Jänner 1669 sich, scheinbar ohne Antwort zu erhalten, an die beeden Kayserl. Commissarii gewendet hatte“; in diesen 2 Suppliken betont er, „er müsse fürchten, auf grund des Philippschen Testamentes hin bei einer Glaubensänderung seiner Unterthanen den Besitz seines Fiedei-Commißgutes Grönenbach-Rotenstein-Herbishofen-Theinselberg verlustig zu gehen, wenn eine solche durch die de novo vom Bischoff zu Augsburg beim Kayserl. Hofe erlangte „neue Kommission“ zur Regelung der Religionsverhältnisse durchgeführt werde. Deßhalb bitte er die beeden Kayserl. Kommissäre, sie mögen beim Kayserl. Hofe dahin wirken, daß diese neue Commission aufgehebt und alles beim alten gelassen werde, wie es Lindauer und Ravensburger Signatur festgelegt.“


25. Kampf gegen das Mandatum Caesareum novum de anno 1665 und 1668.

Dieses Mandatum Caesareum oder kaiserl. Excitatorium, das vom Augsburger Bischof ausgewirkt worden war zur Neuregelung der Religionsverhältnisse in Grönenbach und Umgebung, wozu eine neue Kommission gebildet und beauftragt worden wäre, da die ersten