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2 kaiserl. Commissarii praecipitanter gehandelt bei der Frage nach dem Zustande in Religionssachen im Normaljahre 1. Jänner 1624, erregte kolossale Unruhe bei den Reformierten hier und Umgebung, da die Fortexistenz ihres Bekenntnisses gleichsam nochmals in Frage gestellt werden sollte; daher ihr allseitiger Hilfeschrei nach dem Norden und zu den Schweizer Eidgenossen. Aber auch die zwei Kreisausschreibende Fürsten, Bischof von Konstanz und Herzog Eberhardt von Württemberg, wehrten sich mit aller Macht; daher richteten sie am 29. März 1669 ein Schreiben an Seine Majestät den Kaiser, worin der kaiserl. Majestät vorgestellt wird, „warum sie beede das am 7. August 1665 ergangene Kayserl. Excitatorium nicht befolgt – sie hätten ihre Pflicht hinreichend bei der Restitution gethan; es seien bereits 20 Jahre inliegend; es würde böse Consequenzen nach sich ziehen, falls diese Frage nochmals aufgerollt werden würde; Churbrandenburg, Churpfalz und die gesamte evangelische Ständ im Regensburger Reichstag und H. Wolff Philipp von Pappenheim und dann mit Zuziehung seines Vetters Franz Christoph von Pappenheim hätten sich alle für den status quô ausgesprochen; auch Kayserl. Majestät werde bei solcher Lage auf Exequirung des Excitatoriums nicht mehr dringen und den status quô belassen; darum bitten sie beede inständig.“

Ebenso schrieben die zwei kaiserlichen Commissarii am 30. März/9. April 1669 zurückgreifend auf das am 22. Jänner 1669 aus Königsberg eingelaufene Interzessionsschreiben des Churfürsten von Brandenburg einen Brief an den Genannten in diesem Betreff, sprechen ihm gebührenden Dank aus für seinen Eifer für Aufrechterhaltung der allgemeinen Reichsruhe, versichern ihm, daß auch sie beide den gleichen Eifer hätten, daß ihnen bei der vom Kaiser übertragenen Kommission anno 1665 nicht wenig Bedenken überkommen wären, und teilen mit, „daß sie beim Kayser Remonstration erhöben und im übrigen alles genüge zu thun und mit Beitrag zu helffen, was zur gemainen Reichsruhe und des so teuren und mühsamb erworbenen allgemeinen Friedens immer dienen und fürträglich zu sein erachtet werden mag.“ Desgleichen schrieben die zwei kaiserl. Commissarii am 30. März/9. April 1669, zurückgreifend auf das am 24. Februar 1669 seitens der „gesampten Evangel. Churfürsten, Fürsten und Ständ annoch zu Regensburg versambleten H. Abgesandten eingereichte Interzessionsschreiben, in obigem Betreff einen Brief, sprechen diesen Herren in gleicher Weise ihren Dank aus für den Eifer um Erhaltung