Seite:Geschichte des Marktfleckens Grönenbach S094.jpg

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des status quô, damit nicht das ganze bisherige Restitutionswerk über den Haufen geworfen werde; auch sie schrecken zurück vor den schrecklichen Konsequenzen, falls das neue Mandatum ausgeführt werden würde, und geben bekannt, „daß auch sie bei Kayserl. Majestät mit einer Entschuldigung einkommen, daß sie beede fortfahren werden, daß die zwischen allerseits Religionsverwandten sich zur Zeit anhebende Mißhelligkeiten, ehe selbige überhand nehmen, gleich bald in güte gestillt, mithin die höchst schädliche Trennung verhütet und also auch in diesem Kraiß die von Gott uns gegönnte Ruhe erhalten werden möge.“

Der Bischof von Konstanz als einer der beiden kaiserl. Kommissäre, wendete sich in einem Schreiben von Konstanz am 22. April 1669 in dieser Angelegenheit an den Bischof zu Augsburg, „communicirte ihm den Bericht des Churfürsten von Brandenburg, ebenso das Schreiben der gesampten Evangelischen Ständ in Regensburg, deßgleichen das Bittgesuch der Grafen von Pappenheim und den Bericht des Herzogs von Württemberg mit der Bitte, wie und was gestalt die vom Augspurger Bischof auff uns die beeden ausschreibenden Fürsten derentwillen ausgewirkte Kayserl. Commission zu decliniren sein möchte, an ihn, den Constanzer Bischof, gelangen lassen zu wollen; Er werde dem württemberg. Herzog als Mit-Commissär nit ehender antworten als bis Er des Bischoffs von Augspurg vernünfftige Gemütsmeinung erfahren habe und vernommen habe, was Er ihme an die Handt geben möchte.“ Dieser Konstanzer Bischof scheint ein alter, unselbständiger, nachgiebiger, friedliebender Herr gewesen zu sein, während sein Mitkommissär, der Herzog von Württemberg, tatkräftig und sehr für seine Glaubensgenossen eingenommen, ihn immer wieder auf seine Seite zu ziehen wußte, daher in dem „unterthänigen Bericht (Kreisarchiv Neuburg Bd. 395), wie das Calvinische Religionswesen in Grönenbach entsprungen und weitergegangen“ gesagt ist: „Dahero denn und weilen hochermeltes Stüfft Augsburg inständig begehrt, es sollten die beeden ausschreibenden Kraißfürsten das Religionswesen zu offt ermeltem Grönenbach in diesen standt wiederumb setzen, gleichwie es anno 1624 gewesen, solches auch nit allein Ihre Röm. Kayserl. Majest. Ferdinandus der dritte Christlichen Angedenkens sondern auch jetzige Kayserl. Maj. Leopoldus ein allergnädigstes Rescript und Excitatorium sub dato 12. März vergangenen 1665ten Jahres an Hochermelte beede Kreisfürsten ergehen lassen, selbigem aber bis dato kein unterthenigste parition beschehen oder geleistet worden, absonderlich aber man spüren müsse, wann schon Ihro Hochfürstl. Gnaden zu Konstanz das Ihrige gerne hiezu prästiren wolte, daß Württemberg