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Bevölkerung durch bedeutende Zahlungen, Auflagen und Bedrückungen heimsuchte, erhoben die Protestanten gegen ihn Klage beim Kaiser und er wird vom Kaiser seines Amtes enthoben. Aber damit waren die Händel noch nicht beigelegt; auch die Belagerung der durch Hunger und Pest aufs bitterste heimgesuchten Stadt durch die Kaiserlichen dauerte noch fort, und Graf Fugger blieb Befehlshaber der Belagerungstruppen. Als dann die Kaiserlichen am 28. Februar 1633 in die Stadt des Todes einzogen, beeilte sich Ott Heinrich kraft seines Amtes bald alles wieder in den alten Stand zu setzen; es wurden den Evangelischen 300 000 fl. Strafgelder an den Kaiser, 800 000 fl. Schadenersatz an den Kurfürsten von Bayern auferlegt. Alle Fürbitten beim Kaiser blieben erfolglos. 1644 starb Ott Heinrich Fugger, dem aus zwei Ehen 21 Kinder geboren worden waren; er hatte sich den Ruhm eines tapfern Kriegers und eines fähigen Truppenführers erworben, der katholischen Sache und seinem Kaiser treu gedient; zum Lohne war er vom Kaiser Ferdinand II. in den Grafenstand erhoben und von Spanien mit mancherlei Geldzufluß bedacht worden.

Die Angehörigen der weitverzweigten Fugger-Familie waren alle bis auf die Gegenwart herab immer treue Anhänger der katholischen Kirche gewesen mit Ausnahme eines einzigen, ein gewisser Ulrich Fugger, † 1584, welcher in Heidelberg Calviner geworden, geblieben und gestorben. Der Fugger Wahlspruch war und ist noch „Gott und Maria“; deshalb kann es kaum wundernehmen, wenn sie dem damaligen Rechtsgrundsatz Folge gebend auch ihren Einfluß geltend machten in allen jenen Gebietsteilen, die sie zurecht besaßen, den katholischen Glauben zu erhalten oder wieder einzuführen. So haben auch die Grafen Fugger-Kirchberg und Weißenhorn-Grönenbach während der Zeit von 1612 bis 1695 all ihren Einfluß aufgeboten, den katholischen Glauben in ihrem Gebiete zu erhalten und besonders das Grönenbacher Kollegiatstift in seiner ursprünglichen, von Ludwig von Rotenstein gegebenen Verfassung und Rechten, Renten und Einkünften, gegenüber den Anstürmen und Schädigungen der Neugläubigen und der rotensteinisch-pappenheimischen Herrschaft zu erhalten.

Schon anno 1613 hatte Ott Heinrich Fugger Differenzen mit dem Grönenbacher Reformator Philipp von Pappenheim ratione obsignationis et Inventarii anläßlich des Ablebens des Grönenbacher Stiftsdechantes Andreas Weiß. In seinem Briefe ad Episcopum Heinrich in Augsburg bezieht sich Ott Heinrich Fugger auf einen von den katholischen und reformierten Pappenheimern getroffenen Vertrag vom Jahre 1568. Den gleichen Vertrag allegiert Philipp