Seite:Geschichte des Marktfleckens Grönenbach S119.jpg

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„Wir haben Euer underth. berichtschreiben vom 11. ds. sammt beyschlissen zue recht empfangen und den Inhalt zue geniegen vernomben, belangend nun, daß an seithen der Calvinisten disputirt will werden, ob möchte Unß nit zugelaßen sein, im unserem Schloß Hezlinshofen, so ein Kempt. Lehen, das exercitium der Christlich Kathol. Kinderlehr, Item die Schuel der Jugendt zum besten zu halten underem Vorwand, ob wär Hezlinshofen in die Pfarr Herbishofen gehörig, wovor mich Gott behüte, daß ich selbigen Pastor oder Prädicanten ratione erditen Hezlinshofen für ein Pfarrer agnosciren (anerkennen) solle, allermassen dan dergleichen nur à longe gesuechte unzeitige Einstreuung keineswegs zu attendiren und wir uns weder von denen Churfürstlich Brandenburg. auf dem Reichs-Convent anwesenden Gesandten noch anderen, wer er auch sein mag, in Verstandtenen löbl. exercitiis den geringsten Einhalt nit erzeigen zu lassen, wohl aber gedenken, mit der Zeit eine Capell dahin zu setzen und in derselben das heil. Sacrament des Altars administriren zu lassen etc.“

Im Jahre 1680 beklagten sich die Zeller, welche von 1559 an bis zur Säkularisation anno 1803 mit dem Stift Grönenbach seelsorglich vereint waren (inkorporiert), beim Herrn Grafen Bonaventura Fugger über unregelmäßigen Gottesdienst an den Sonntagen und daß unter der Wochen so wenig oder gar keine Messen stattfinden; Bonaventura Fugger[WS 1] ließ den Sachverhalt durch Herrn Stiftsdechant Gg. Megglin feststellen und Abhilfe schaffen (hiesiges Pfarrarchiv).

Im Jahre 1660 den 3. November schrieb Bonaventura Fugger an seinen Verwalter Valentin Zeis:

Privatsiegel des gräfl. v. Fuggerschen Verwalters Valentin Zeis.

„Euern unterm 26. und 29. passato an mich abgelassenen underthänigen Bericht habe ich neben einer Protestation nacher Rottenstein zurecht erhalten, dabey auch vernommen, daß Graf von Pappenheimb als den 25. wieder verreißt und einige Remedur weder in einem noch in anderem beschehen, über das noch seine Frau Schwieger, als Er Verwalter das Weyerloder die Dollen ganz verschlagen lassen hatte, selbiges darauf ganz abgegraben; nun habe ich mir nichts anders einbilden können, denn daß dies darauf erfolgen werde, daher ich vermaint habe, mit Verschlagung der Dollen noch innegehalten werden solte und genugsamb gewesen, daß zu Kalden das Wasser genommen worden, hette man dann sehen können, ob man sich (nicht) anders bequemben wolle; da man das Wasser durch meinen grund und poden führen kann, widrigenfalls thue Ich, H. Dr. Frey (Advokat) unterdessen consultiren; weilen die Sach soweit kommen und man Pappenheimischerseits im geringsten kein Respect auf mich hat, die possession mit Gewalt affectirt, waiß nit, warumb Kempten dagegen was sagen sollte, weilen sie Pappenheimb nichts abschaffen und wehren thun. Daß mir so einen ottopeurischen Underthan wider alles Recht abgenommen, kann man dergleichen zwar wider ihm, Grafen v. Pappenheimb, auch thuen.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Fuggar