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unter ihrem General von Horn 1633 in unserer Gegend von den gemeinen Leuten die verheimlichten Gelder erpreßten, ganz abgesehen von den ordinären Kontributionen, die wöchentlich von einzelnen Herrschaftsgebieten an die schwedische Kriegskasse bald in Ulm bald in Memmingen in ansehnlicher Höhe abgeführt werden mußten. Diese Kontributionen wurden verschieden, bald auf den Kopf (Mann und Weib), bald auf das Vieh (Rosse und Rinder), bald auf Häuser und Grundbesitz nach der Jauchertzahl, ausgeschlagen. Neben dieser offiziellen Geldausbeutung suchten auch die einzelnen schwedischen Abteilungen in Geldgier zu nehmen, was sie erreichen konnten; in der Wahl der Mittel waren sie wahrlich nicht verlegen, wie diese chronistischen Aufzeichnungen besagen: Einigen Leuten stießen sie in der Absicht, das Geständnis ihrer verborgenen Geldschätze zu entlocken, Ahlen und Pfriemen durch die Waden, andere schossen sie entweder zwischen den Füßen durch oder jagten die Kugel durch den hohlen Leib; wieder andere füllten sie unter Bedrohung, mit Füßen auf ihre aufgedunsenen Leiber zu springen, mit einer Menge Wasser und Jauche (sog. Schwedentrunk) so voll an, daß die Armen bloß zwischen dem Zerplatzen oder dem Entdecken ihres verheimlichten Notpfennigs zu wählen hatten; noch andere sperrten sie in Backöfen und heizten dieselben so lange, bis es die Hitze ebensoweit brachte als vorher der Wasserzwang. Dörfer wurden zum Drittel, zur Hälfte, ja manche ganz eingeäschert, Knechte und Bauernjungen unter das Militär gepreßt; Hunger und große Sterblichkeit entvölkerte die schöne Schwabenprovinz, der Anbau der Felder lag darnieder; viele verließen Haus und Hof und zogen mit Weib und Kind in die Schweiz und in andere Lande.

Kreisarchiv Neuburg, Bd. 391. Auszug aus einem Brief des Stifts Kempten, d. d. 14. August 1649 an Dr. Beuchselring, „beider Rechte Doctor, Kayserl. Maj. Rath, auch Fürstl. Kempt. Rath, der Reichsstadt Augspurg Canzler“: „Unsere Schwedische fangen nunmehr die gelter für den Monath Augustum auch mit der Execution an bey den armen underthanen zu erpressen; sieht also keinem Endt gleich, müssen besorgen, es geht dergestalten fort, alß lang noch ein paur ein stück roß oder vieh hat – Gott wöll sich unser erbarmen.“

Schreiben des gräfl. Fugger’schen Verwalters vom 7. Juni 1649 von Grönenbach an Gräfin Elisabetha Fugger Witib: „Vergangene Woche bin ich in Ulm geweßt und mit dem Ritterschaftssecretair eine völlige Abrechnung gepflogen und in allem vom Juni 1648 bis angehendts vergangenen May 1177 fl. 30 kr. darunter auch der Underthanen 15 abgenommene pferdt, jedes per 15 fl., verrechnet