Seite:Geschichte des Marktfleckens Grönenbach S157.jpg

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Herrschaft uff Rotenstein allsobalden angefangen, alle Stifftsgefähl bei ihren eigenen Underthanen zu arrestiren, dem Stifft die Gefähl zu entziehen und die katholisch gebliebene Herrschaft in Grönenbach soweit genetiget, daß man von dessen (Stiffts) Gefählen dem Calvinischen Prädicanten 200 fl. jährlich geben müssen und weilen nun das Stifftseinkommen merklich geschmölert worden und die sechs Priester nicht mehr haben können underhalten werden, hat man vier Priester blos mehr angestellt bis ad annum 1577. Allda den 30. May haben beede Herrschaften einen Vertrag gemacht, crafft dessen hinfüran im Stifft mehrer nit dann 3 Priester sollen uffgestellt werden und denselben neben dem Essen und Trinken jährlich 120 fl. an Gelt, dem Prädicanten 200 fl. dem calvinistischen Schuelmeister 16 fl. und 2 Malter Roggen gegeben werden und im Fall yber solche Ausgaben bey des Stifftseinkommen noch viel oder wenig pr. Rest verbleibe, sollen es beede Herrschafften miteinander theilen und ad pias causas Ihres Gefallens verwenden. Nun hat dies gedauert bis ad annum 1592; damals hat die unruwige calvinische Herrschafft Rottenstein abermahlen per forze (mit Gewalt) erzwingen wollen, das Stüffts-Einkommen in 2 Thail abzutheilen; seyndt auch 1593 unterschiedliche Cavaliere und vom Adel als „schidtleuth“ nacher Grönenbach kommen, solche Abtheilung vorzunemmen. Unterdessen hat die katholische Herrschaft Grönenbach solches uff Augspurg berichtet und als die Tagessazung angesagt gewesen, ist am abend zuvor der H. Weihbischoff von Augspurg hierher ins Stifft kommen; des Ambts Tag als beede Herrschafften und andre Herren beysammen im Stifft (in der Ritterstuben) gewesen, der H. Weihbischoff zue Ihnen getretten und wider solche Abtheilung protestirt und also die Sach zertrennet worden; nichtsdestoweniger ist zwischen beeden Herrschaften damahlen ein receß uffgerichtet worden, crafft selbigen es beim Vertrag von anno 1577 sein Verbleiben völlig haben solle.“

Bereits früher in der Einführung der Reformation hier ist angegeben, daß auf Betreiben des katholisch gebliebenen Alexander II. von Pappenheim im Jahre 1602 ein kaiserl. Konservatorium von Kaiser Rudolph dem Anderen (II.) für das Grönenbacher Kollegiatstift in den zwei Fürsten (Bischof von Augsburg und Abt von Kempten) errichtet worden, wodurch dem weiteren gewalttätigen Andrängen und Anstürmen des Philipp von Pappenheim in Rotenstein auf Verweltlichung und Einzug des Kollegiatstiftes ein Riegel geschoben worden.

Ludwig von Rotenstein hatte 1479 ein geräumiges Haus für zwölf Kollegiatsherren hergestellt. Laut Ottobeurer Chronik von