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In dieses Haus flohen die Stiftsherren im Bauernkriege anno 1525. Laut bischöfl. Archiv legte der Fürstabt Rupert von Bodmann, als er anno 1692 das rotensteinische Lehen von den Pappenheimern wieder an sich gezogen, zum Zeichen der Oberherrlichkeit und der Besitzergreifung anno 1692 sein fürstabtliches Wappenzeichen an, bis anno 1803 resp. 1806 der bayerische Staat auch diese fürstabtlichen Insignien vom Kemptnerhause des Kollegiatstiftes entfernte anläßlich der Säkularisation und das Haus durch Kauf von Privaten das Gasthaus zum weißen Hunde wurde. Ende des 17. Jahrhunderts schafften die Chorherren sich auch ein eigenes großes Farbdrucksiegel an, das in der Umschrift folgende Inschrift trägt: Sigillum Ecclesiae Collegiatis Grönenbacensis (Sigel der Kollegiatkirche Grönenbach, cfr. S. 156).

Obwohl die ursprüngliche, vom Stifter Ludwig von Rotenstein festgestellte Zahl der Stiftsherren infolge verschiedener Ursachen und Wirrnisse in den späteren Jahrhunderten niemals mehr erreicht wurde, lebten im Stiftsgebäude immerhin ein Dechant und zwei Kanoniker, die dem Dechant in der Seelsorge behilflich waren. Seit dem Jahre 1624 kam noch ein dritter Kanonikus hinzu in Gestalt des „Pfarrers von dem benachbarten Zell“.

In dem im Neub. Kreisarchiv befindlichen Originalberichte aus dem Jahre 1696 ist ein Bericht und eine Bitte von den Zellern Pfarrkindern an den damaligen Grafen Paulus Fugger ausgesprochen um Wiederselbständigmachung der Pfarrei Zell, da sie ja eine uralte Pfarrei sei. Hiebei ist auch erwähnt, wie es kam, daß diese Pfarrei stillschweigend dem Kollegiatstift Grönenbach inkorporiert wurde. Die unselige Glaubensspaltung, der sich auch einzelne Familien in Zell anzuschließen genötigt worden waren und die infolgedessen ihrem rechtmäßigen bisherigen Pfarrherrn Peter Kollmann keinen Zehent mehr gaben, nötigten den armen Zeller Pfarrherrn, um nicht zu verhungern, im Kollegiatstift Grönenbach Zuflucht zu suchen, die er auch fand. Seit dieser Zeit wurde die Zeller Pfarrei immer excurrendo von Grönenbach aus versehen, indem immer einer von den drei Kanonikern als quasiparochus vom Dechant aufgestellt wurde und die pfarrlichen und seelsorgerlichen Funktionen vornahm. Dafür bezog aber auch das Kollegiatstift den Gesamtzehent von Zell.

Selbstverständlich war diese Art der Pastorierung – daß der Pfarrer seinen Sitz im Stift Grönenbach hatte – nur eine mangelhafte und setzte daher auch manche Klage seitens der Zeller Pfarrkinder ab. So erhoben sie anno 1680 gegen den Dekan Megglin Klage vor dem Forum des Grafen Bonaventura Fugger. Dagegen