Seite:Geschichte des Marktfleckens Grönenbach S182.jpg

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  1. ist der bisherige Chorgesang völlig aufgehoben;
  2. ist der pfärrliche Gottesdienst aber nach der in allen cathol. Pfarrkirchen der Provinz Schwaben gewöhnlichen Observanz reformirt auch noch ferner von der ehrmaligen Stiftsgeistlichkeit mit Ausnahme des Pfarrers von Zell zu verrichten;
  3. ist die Stifts-Kirche zu Grönenbach als Pfarrkirche beyzubehalten;
  4. wird die Pfarrei mit dem Land-Capitel Ottobeuren in Verbindung gesetzt, die ehemaligen Exemtionen aber sind alle ohne Ausnahmen aufgehoben;
  5. dem Frühmesser zu Grönenbach werden die Verrichtungen der Seelsorge, die Mitaufsicht der Schule und vorzüglich die Leitung der Feiertags- und Sonntagsschule übertragen und
  6. die Stelle eines 4ten Hilfspriesters solle nach dem Tode des Seniors Kaltenhauser als überflüßig eingezogen, diese Canonical-Praebende aber dem höchsten aerario einverleibt werden.

Diese höchste Bestimmungen hat nun das Landgericht den säcularisirten Individuen geziemend zu eröffnen, das nötige zu verfügen und über die Vollziehung dieses Auftrages binnen 3 Wochen einen pflichtgemäßen Bericht zu erstatten.

Ulm, den 28. Septbr. 1804.
Churpfalz bayr. Landesdirektion in Schwaben
Dr. v. Epplen.       Reindl.

An das Churfürstl. Landgericht

zu Grönenbach.

Die Secularisation des Collegiatstiffts

zu Grönenbach betr.“

Wie eilig es Bayern mit der Säkularisation hatte, ist zu ersehen aus einem Berichte des Dr. Johann Martin Edler von Abele, Syndikus und churbayr. Stadtchronist, der als churfürstl. delegierter Kommissar am 2. Dezember 1802 die Vollmacht erhalten, in sämtlichen auswärtigen Stift Kemptischen Besitzungen: als Schlössern, Maierhöfen, Bräuhäusern und vorzüglich zu Grönenbach und Lautrach alle Effekten, Mobilien, Naturalien und Materialien, Vorräte, Viehstand, Schiff und Geschirr, dann sämtliche Haus- und Baumannsfahrnisse in ein genaues Inventar aufzunehmen und die dazu beizuziehenden Ortsverwalter und Ortsaufseher zur Mitunterzeichnung anzuhalten, auch in den dazu gehörigen Zehentstädeln den Fruchtvorrat zu verzeichnen. Noch am gleichen Tage, am 2. Dezember 1802, begab sich der Vorgenannte von Abele nach Grönenbach aus untertänigster Pflichtschuldigkeit gegen Seine churfürstl. Durchlaucht und traf in Grönenbach den Herrn Propst auf dem hohen Schlosse, Baron von Zweyer, und den Pflegverwalter Hofrat Karg und übergab Herrn Propst das churfürstl. Wappen zur Anheftung an das Schloß und Herrn Pflegverwalter