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dem Namen „isolierte Albrecht’sche Stiftung“. Später wurde diese Stiftung mit der isolierten Dorn’schen Wohltätigkeitsstiftung, anerkannt von Sr. Majestät König Ludwig II. von Bayern am 18. Oktober 1868 Nr. 12337, zusammengelegt und bildet den Grundstock und Kristallisationskern aller nun folgenden Stiftungen, die nur als Zustiftungen zu dieser kgl. genehmigten Stiftung angesehen und behandelt werden unter dem Sammelnamen „Vereinigte kath. Wohltätigkeitsstiftung Grönenbach“. Im einzelnen umfaßt dieselbe:

1. Dorn’sche isolierte Wohltätigkeitsstiftung 2845,52 Mk.
2. Dorn-Albrecht’sche Zustiftung 400,00
3. Anna Madlener’sche Zustiftung 300,00
4. Kreszenz Notz-Schönmetzler’sche Zustiftung 200,00
5. Pfarrer Hohenecker’sche Zustiftung 198,47
6. Agnes und Alois Klotz’sche Zustiftung 1000,00
7. Anna Dölzl’sche Zustiftung 900,00
8. Franziska Kerker’sche Zustiftung 200,00
9. Trunzer’sche Zustiftung 200,00
10. Gg. Endres’sche Zustiftung 100,00
11. Dölzl’sche Zustiftung 1250,37
12. Jakob Notz’sche Zustiftung 100,00
13. Barbara Waldmann’sche Zustiftung 900,00
14. Pfarrer Breher’sche Zustiftung 3000,00
15. Franz Xaver Dorn’sche Zustiftung 500,00
16. Alois und Afra Schönmetzler’sche Zustiftung 150,00
17. Leopold Kienle’sche Zustiftung 1000,00
18. Ignaz und Therese Pfister’sche Zustiftung 150,00
19. Leonhard Hohenegger’sche und Kreszenz Hohenegger’sche Zustiftung 200,00
20. Walpurga Diepolder’sche Zustiftung 50,00

Überdies sind von nachfolgenden Personen Beträge angelegt worden a) an der Kirchenstiftung: 1. Alexander Madlener mit Rente 6,86 Mk.; 2. Eduard Hohenecker mit Rente 2,40 Mk.; 3. Martin und Georg Kronherz mit Rente 4,57 Mk.; 4. Georg und Anna Betteich mit Rente 6,86 Mk.; b) an der hiesigen Armenkasse: Kreszenz Heubuch mit Rente 3,43 Mk., welche teils zum Ankauf von Brot für Arme oder zur Geldausteilung gelangen.

Als Anhang sei noch gestattet, die kath. Schulstiftung hier anzufügen. Pfarrvikar Boneberg, nach dem Tode des Exdekans und ersten Säkularpfarrers J. N. Christoph Frey,