Seite:Geschichte des Marktfleckens Grönenbach S231.jpg

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Ungermayr, den der Graf vor vierthalb Jahr als Stüftsschueler anher verordnet hatte, der seinen Tisch bey dem Stiffsgesind hatte und mehrmalen auf Kosten des H. Grafen gekleidet wurde und für den er neuerdings um Kleider anhalte, seine Stimme inzwischen mutirt habe und nicht mehr zu gebrauchen seye. Es wird nun gebeten, denselben neu zu bekleiden und ihn aus gräflichen Rentenmitteln was helffen lernen lassen, daß er sein Leben in Ehren hinbringen möge. Daneben wird auch eine notturft sein anstatt des obermellts Ungermayrs und des Glasers (2ter Stüftsschueler und Singknabe) zween andere Chorschueler zur Verrichtung des täglichen Gottesdienstes im Stifft zu verordnen, dazu sich zwar etliche unter des H. Grafen Underthanen Kindern insonderheit des abgelebten Organisten Georgen Küstallers seligen Georgen Heberlins uß dem Gseng Sohne angeben; darunter gleichwohl guette Hoffnung, daß deß Heberlins Knab sich zur Music werde abrichten lassen; deß Organisten seligen Witib Kind, an dem ein großes Allmuesen erwiesen werde, weyl bey ihr fünff Kinder und sonst nichts als große Armueth vorhanden, hat ein hartes ingenium, welches schwerlich zu unterrichten sein würde.“ (Neub. Kreis-Archiv.)

Anno 1657 am 21. Novbr. ein Schreiben des Herrn Grafen Bonaventura Fugger an seinen Verwalter Zeis, aus welchem die damalige Besoldung des Schuellmaisters und die Anstellung hervorgeht: „Soviel ich nun aus Eurem (Verwalters) underthenigen Bericht dies vernommen, was massen sich ein Schuellmaister von Kirchhaimb praesentiren thuet, welcher den Schuldienst zu Grönenbach annehmen wollte, also wann Er hiezu qualifiziert vermög(end), wie Ihr selber vorgeschrieben habt, lasse ich mir solches allerdings gefallen und daß derselbe hernach volgent dergestalten sein Unterhalt haben solle: nemblich vom Stüfft an gelt 16 fl., 2 Malter Roggen, 1 Malter Veesen und 12 Viertel Haber und weilen Er ein Organist ohnebey von den lieben Hailigen (Kirchenstiftung) auf daß Er die Orgel verseche gleichwie der Herr Killin 20 fl. an gelt, mit welchem ich vermeine, Er anfänglich biß daß man sehen thuet, wie er sich anlaßt, schon werde betragen künnen, die Behaußung in des Mößners Haus und Holz die nottdurft, auch in allerweg sollen dem Schaffner seine 10 fl., so Er ratione des Schuelldienst 1 Malter Roggen und 1 Malter Veesen gehabt, wieder zurückgezogen werden (also der Schaffner war Interimsschuellmeister gewesen). Die Schrift gefallet mir nit übel, welche gar leslich und da Ihr Euch mit Ihme betragen wurdet, kündte anstatt eines Schreibers mir gar lieb sein, wenn ich an der