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Besoldung was ersparen mag, und resolvierte mich auf 15 fl. an gelt und weiter nichts zu geben, weillen ich nie ainem Schreiber Rent geben hab, Ihr derowegen die Sach dahin richten kündt, daß es mit diesem Schuellmaister in ain und anderweg seine Richtigkeit bekomme, thut also ohne das getraidt in allem am gelt auf 51 fl. (dafür durfte der Schulmeister einen Schreibergehilfen des H. gräfl. Verwalters neben seinem Amte als Schulmeister machen) so mir eine „schene Besoldung“ und Er sich wol darmit wirdt betragen künnen.“

Herr Verwalter berichtete nun 1657 an Herrn Grafen Fugger Bonaventura „über den neuen Schuellmaister von Kirchhaimb“ passus 3 wie folgt: „Vergangenen Allerheyligen Tag ist ein schuelmaister von Kirchhaimb alhero kommen (das war Antritts-, Ansichts- und Bewerbungsgesuch und Gang gewesen), der hatte beim H. Dechanten wie auch der gnädigen Frau uf Rotenstein umb den Schuldienst angehalten; der ist zugleich ein gueter Organist und wohlvermelter gnädiger Frau wie auch des H. Decani Meinung, es seye die höchste Nottdurft, daß man Ihme accomodiren thue, sintemahlen gegen den Calvinisten man sich schämen müesse, daß man ihnen (den Calvinisten) einen schuellmaister halten und besolden solle, herentgegen beede Herrschaften und Herren unsererseits (katholischerseits) keinen haben und hat mehrwohlgedachte gnädige Frau eines (kath.) schuellmaisters Besoldunghalber mit mir geredt und vermeinth: 1. köndte man Ihme Schuellmaister vom Stüfft geben gleich wie der Calvinische hat, an gelt 16 fl., item 2 Malter Roggen, 1 Malter Veesen und 12 Viertel Haber; mehr vom Heyligen wegen der Orgel 25 oder 30 fl., sodann Holtz und Behausung in des Mösners Haus, wo vorher der Schaffner gewesen, herentgegen und weilen Ew. gräfl. Gnaden sub dato 25. Juni 1655 Ihme (dem Schaffner) die schuel zu halten aufgetragen, Ihme auch derentwegen 10 fl. an gelt neben 1 Malter Roggen und 1 Malter Veesen die Besoldung gebessert, also sollte billich der Schaffner soviel wieder statt lassen oder solche Besserung gleichwohlen selbst verdienen. Hiezu kombt dieses schuelmaisters handschrift; der auch etwas wenigs studiert hat, ist zwar noch ledigen stands, aber wie ich vernommen, schon versprochen; erwarte also Ew. Hochgräfl. Gnaden gdg. Resolution, was hierin zu thuen; die gnädige Frau sagt, wie es Ew. Hochgräfl. Gnaden machen werden, soll es bey Ihr und Ihrem H. Dochtermann auch recht sein.“ Die Entscheidung über diese Bewerbung und Gehaltsvorschlag ist oben angegeben. (Neub. Kreisarchiv.)

Es scheint nun, der Schulmeister von Kirchheim hat sich eines anderen besonnen und ist nicht nach Grönenbach aufgezogen; denn